Tabu Burn Out - kann der BR nicht präventiv tätig werden und den AG auf seine Fürsorgepflicht "festnageln"?
Hallo zusamenn, ich kann nicht schlafen, mich beschäftigt etwas zu sehr: Arbeite im sozialen Bereich, stationäres Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung, das bedeutet Schicht- und Wochenendarbeit und Nachtbereitschaften. Bin persönlich der Ansicht, dass der AG zuwenig dafür tut, dass wir diese Arbeit langfristig gut ausüben und in Würde mit diesem Beruf altern können. Wir Ihr wisst, ist in diesem Berufsfeld die Gefahr des Burn Out hoch und die Fluktuation ebenfalls. Bei uns findet das Altersteilzeitgesetz keine Anwendung, es gibt keine Sabbatjahre und keine Langzeitarbeitskonten. Aus aktuellem Anlass - "ausgebrannter" Kollege soll versetzt werden, frage ich mich, ob der BR nicht präventiv tätig werden und den AG auf seine Fürsorgepflicht "festnageln" kann. Immer nur Info am Rande -"jaja, das mit dem Burn Out, das gibt es ja anderswo" bringt doch gaar nichts! Damit muss doch systemisch umgegangen werden! Oder seh ich das falsch? Freue mich über Eure Meinungen
Community-Antworten (2)
19.11.2008 um 09:00 Uhr
Hallo kettcar, der BR sollte sich fachlichen Beistand zur Vereinbarung einer BV "Gesundheitsmanagement" holen. Hier hat der BR die Möglichkeit nach § 80 BetrVG die Durchführung der Verpflichtung aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Als Beistand empehle ich Herrn RA Jens Gäbert in 22083 Hamburg, Osterbekstr. 90c, Telefon 040-2713013
19.11.2008 um 15:27 Uhr
@kettcar Burn-out ist vor allem ein Problem der 'Psychohygiene'. Arbeitsverdichtung etc. sind fachlich/sachlich (gerade im sozialen Bereich) über die entsprechenden §§ des ArbSchG zu regeln.
Prävention heisst hier: Vielleicht gar nicht erst im sozialen Bereich zu arbeiten.
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