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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankmeldung auf französisch

J
Janna
Jan 2018 bearbeitet

Wo steht es geschrieben wie eine Krankmeldung auszusehen hat. Bei uns arbeiten Franzosen die iher Krankmeldung von ihrem französichen Arzt in französich ausgestellt bekommen die dann nicht übersetzt sind und somit nicht gelesen werden können. Ist der Arbeitnehmer verpflichten den Inhalt dieser Krankmeldung übersetzen zu lassen oder wie geht mann damit um. Danke für die Antworten

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Community-Antworten (5)

G
ganther

17.12.2013 um 16:21 Uhr

ich sehe keine Verpflichtung diese übersetzen zu lassen. Die Wirksamkeit der Bescheinigung ist auf deutsch, englisch, polnisch.... gegeben

S
schmitti

17.12.2013 um 16:37 Uhr

Wer im Ausland so krank wird, dass er daheim nicht zur Arbeit kommen kann, sollte aufpassen: Ein etwa im Urlaub ausgestelltes ärztliches Attest wird in Deutschland nicht ohne Weiteres als Beweis der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten anerkannt. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz zeigt, wann Sie in dem Fall damit rechnen müssen, dass der Chef Ihnen den Lohn kürzt.

Arbeitsunfähigkeit muss nachvollziehbar sein Die Mainzer Richter entschieden: In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es habe vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliege (Az.: 11 Sa 178/10).

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47698870/arbeitsrecht-auslaendisches-attest-beweist-nicht-gleich-arbeitsunfaehigkeit.html

http://www.mth-partner.de/arbeitsrecht-rechtsanwalt/arbeitsrecht-auslandische-arbeitsunfahigkeitsbescheinigungen-mussen-zur-wirksamkeit-deutschen-anforderungen-genugen/

und

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_arbeitsunfaehig_krank_Urlaub_Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_Ausland_Lohn_Entgeltfortzahlung_LAG_Rheinland-Pfalz_11Sa178-10.html

T
tommyh

18.12.2013 um 00:14 Uhr

Meine Freundin und ich leben auch in Frankreich und arbeiten aber in Deutschland wir holen ganz normal unsere Krankmeldung in Frankreich und schicken die unserem Arbeitgeber . Jede Auflage gegenüber ausländische Mitarbeiter wäre sicher ein Verstoss gegen das AGG !

P
polybär

18.12.2013 um 09:36 Uhr

@Janna , na ja sollte aus der AU nicht klar hervorgehen VON wann bis WANN der AN Arbeitsunfähig ist, kann der AG einen Klren Beweisverlangen.Anders rum ist es ja genau so ! z.B Arbeitsvertrag oder Anweisungen .-) Die übersetzung selber muss der AG aber tragen auch kosten für eine Festelltung beim Medizinischendienst.

Die frage ist viel mehr WELCHE Informationen benötigt der AG damit er dem AN den Lohn im Krankheitsfall zahlen darf/muss.

F
Friwil

22.12.2013 um 23:29 Uhr

Krank zu sein ist ja auch nicht schön, oder. Kuss zur Weihnachtszeit von Friwi

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