Erstellt am 17.12.2013 um 15:21 Uhr von ganther
ich sehe keine Verpflichtung diese übersetzen zu lassen. Die Wirksamkeit der Bescheinigung ist auf deutsch, englisch, polnisch.... gegeben
Erstellt am 17.12.2013 um 15:37 Uhr von schmitti
Wer im Ausland so krank wird, dass er daheim nicht zur Arbeit kommen kann, sollte aufpassen: Ein etwa im Urlaub ausgestelltes ärztliches Attest wird in Deutschland nicht ohne Weiteres als Beweis der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten anerkannt. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz zeigt, wann Sie in dem Fall damit rechnen müssen, dass der Chef Ihnen den Lohn kürzt.
Arbeitsunfähigkeit muss nachvollziehbar sein
Die Mainzer Richter entschieden: In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es habe vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliege (Az.: 11 Sa 178/10).
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47698870/arbeitsrecht-auslaendisches-attest-beweist-nicht-gleich-arbeitsunfaehigkeit.html
http://www.mth-partner.de/arbeitsrecht-rechtsanwalt/arbeitsrecht-auslandische-arbeitsunfahigkeitsbescheinigungen-mussen-zur-wirksamkeit-deutschen-anforderungen-genugen/
und
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_arbeitsunfaehig_krank_Urlaub_Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_Ausland_Lohn_Entgeltfortzahlung_LAG_Rheinland-Pfalz_11Sa178-10.html
Erstellt am 17.12.2013 um 23:14 Uhr von Tommyh
Meine Freundin und ich leben auch in Frankreich und arbeiten aber in Deutschland wir holen ganz normal unsere Krankmeldung in Frankreich und schicken die unserem Arbeitgeber . Jede Auflage gegenüber ausländische Mitarbeiter wäre sicher ein Verstoss gegen das AGG !
Erstellt am 18.12.2013 um 08:36 Uhr von polybär
@Janna ,
na ja sollte aus der AU nicht klar hervorgehen VON wann bis WANN der AN Arbeitsunfähig ist, kann der AG einen Klren Beweisverlangen.Anders rum ist es ja genau so ! z.B Arbeitsvertrag oder Anweisungen .-)
Die übersetzung selber muss der AG aber tragen auch kosten für eine Festelltung beim Medizinischendienst.
Die frage ist viel mehr WELCHE Informationen benötigt der AG damit er dem AN den Lohn im Krankheitsfall zahlen darf/muss.
Erstellt am 22.12.2013 um 22:29 Uhr von Friwil
Krank zu sein ist ja auch nicht schön, oder.
Kuss zur Weihnachtszeit von
Friwi