Hilfe Tarifvertrag gem. §3 BetrVG - Sind die BR-Einheiten in unserer Firma überhaupt noch gültig oder arbeiten wir zur Zeit ohne BR?
In unserer GBV "Delegation in den Gesamtbetriebsrat und über Freistellung von BR-Mitgliedern" steht folgendes Präambel:
Sollten bis zum Abbauf der regulären Amtszeit des BR im Jahre 2010 organisatorische Veränderungen oder Anpassungen der Zuordnungen von bestehenden Betrieben oder Betriebsstellen erforderlich werden, die gleichzeitig Auswirkungen auf bestehende BR Strukturen oder individuelle Mandate haben, so wird dies mit dem GBR rechtzeitig vorher beraten. Im Falle solcher Zuordnungsveränderungen wird gewährleistet, dass möglicherweise davon bettroffene BR bis zum Ablauf der regulären Amtszeit ihre Geschäftsführungsbefugnisse für diejenigen Betriebsstellen behalten, für die sie aufgrund der BR Wahlen 2006 als Betriebsrat ihr Mandat erhalten haben, es sei denn, zwischen GBR und Geschäftsführung wird einvernehmlich eine andere Lösung für sinnvoll erhalten.
Und hierzu meine Frage: Die Geschäftsleitung wird ab Januar 2007 wieder Strukturveränderungen in unserer Firma vornehmen und forderte unseren GBR auf, dass er im Januar 2007 auch neue BR Wahlen haben möchte. Unsere GBV wurde von einem RA überprüft und der stellte fest, dass diese nicht für unsere Firma greift. D.h. in unserer Firma sind wir in etliche BR-Einheiten aufgeteilt, das ganze wurde aber noch nie schriftlich festgelegt.
Jetzt wird ein Tarifvertrag gem. §3 Betr.VG mit der Geschäftsleitung abgeschlossen (hat es bis jetzt noch nie unserer Firma gegeben) und im Januar 2007 finden dann BR Neuwahlen statt.
Ich bin noch nicht lange im BR aber hier stimmt doch einiges nicht. Wenn die obige GBV nicht greift, was ist mit den übrigen GBV`s die abgeschlossen wurden. Diese sind doch dann auch nicht mehr gültig?
Sind die BR-Einheiten in unserer Firma überhaupt noch gültig oder arbeiten wir dann zur Zeit ohne BR.
Bin für jede Antwort dankbar.
Community-Antworten (1)
12.11.2007 um 09:18 Uhr
EdHardy, verstehe nicht, wieso der TV eine vorgezogene Neuwahl rechtfertigen sollte? M.E. gibt das weder der §3, noch der §13 des BetrVG her. Wieso sollte Euer BR ungültig sein? Da müsste erstmal jemand die Nichtigkeit vor Gericht prüfen lassen wollen. Deine Frage ist etwas schwer nachzuvollziehen und ohne Hintergrundwissen kaum zu verstehen. Welche Begründung gibt der RA an?
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