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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bundesmanteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

S
schichtc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

für unsere MA werden ab 01.01.2008 Regelungen des o. a. Bundesmanteltarifvertrages zur Geltung kommen, bei denen wir der Meinung sind, daß einige Bestimmungen nicht den bundesgesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Bundesurlaubsgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsprechen (also zu Ungunsten der AN sind). Um das zu prüfen, haben wir dem AG vorgeschlagen, gem. § 80 BetrVG einen Sachverständigen hinzuziehen. Der AG verweigert sich dem, in dem er darauf hinweist, daß dem BR kein Prüfrecht gem. BetrVG für geltendes Tarifwerk zusteht Der AG teilt zwar unsere Auffassung, daß dem BR aus dem BetrVG bezüglich der Einhaltung von Tarifverträgen entsprechende Überwachungspflichten zustehen, aber gleichzeitig begründet er, daß daraus nicht abzuleiten ist, daß der BR die Pflicht hat, den Tarifvertrag als solchen zum Gegenstand einer Überprüfung zu machen. Meine Frage: Können wir einen Tarifvertrag oder besser einzelne Bestimmungen des Tarifvertrages rechtlich nach BetrVG durch einen Sachverständigen überprüfen lassen?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B

01.06.2007 um 15:28 Uhr

Ihr solltet euch an die vertragsschliessende Gewerkschaft wenden. Ich nehme mal ver.di an. Dort könnt ihr euch auch den Tarifvertrag erklären lassen.

P
paula

01.06.2007 um 17:11 Uhr

Ich sehe hier auch keine Möglichkeit eine Hinzuziehung eines SV durchsetzen zu können.

Ich kenne den TV nicht, aber ihr solltet bedenken das der Gesetzgeber in vielen Bereichen eine Verschlechterung gegenüber dem Gesetz durch TV ermöglicht hat

S
schichtc

01.06.2007 um 17:38 Uhr

Das Problem ist daß verantw. Verdi.-Vertreter keine ausreichenden Antworten geben können (oder wollen?).

Konkret geht es hier um die Berechnung des Urlaubsentgeltes und darum, daß die sog. Freischichttage zwischen den Schichten, auch wenn es Sonn- oder Feiertage sind, bei der Berechnung der Anzahl der Urlaubstage mitzählen.

Wo gibt es denn ein Beispiel dafür, dass in bestimmten Bereichen vom Gesetzgeber eine Verschlechterung gegenüber dem Gestz durch TV ermöglicht wird?

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