Hallo liebe BR-kollegen,

Wir haben im Arbeitsvertrag eine fünf Tage Woche von montags bis freitags definiert. Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit jegliche Samstagsarbeit mitbestimmungspflichtig ist, da es einer Abweichung des Arbeitsvertrags entspricht? Egal, ob freiwillige oder angeordnete Samstagsarbeit?

Viele Grüße,
Hammadi