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Arbeiten am Samstag mitbestimmungspflichtig

H
HamDem
Jul 2023 bearbeitet

Hallo liebe BR-kollegen,

Wir haben im Arbeitsvertrag eine fünf Tage Woche von montags bis freitags definiert. Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit jegliche Samstagsarbeit mitbestimmungspflichtig ist, da es einer Abweichung des Arbeitsvertrags entspricht? Egal, ob freiwillige oder angeordnete Samstagsarbeit?

Viele Grüße, Hammadi

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

07.06.2019 um 11:33 Uhr

Ob Samstag gearbeitet wird oder nicht, ist immer mitbestimmungspflichtig - Vertrag hin oder her. Wenn aber der BR Samstag zustimmt und in den Verträgen Mo-Fr steht, braucht niemand zu kommen. Dann geht's nur freiwillig (aber natürlich erst nach eurer Zustimmung zur Samstagsarbeit überhaupt).

H
HamDem

07.06.2019 um 14:04 Uhr

Danke für die Antwort. Wenn also Mo-Fr. Als Werktage definiert sind, greift das Direktionsrecht des AG nicht für Samstagsarbeit? Du sagst, dass es dann nur freiwillig geht.

Bin noch sehr neu im neuen BR...

W
wdliss

07.06.2019 um 14:17 Uhr

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/samstagsarbeit "Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird."

P
Pjöööng

07.06.2019 um 15:41 Uhr

Zitat (Kratzbürste): "Ob Samstag gearbeitet wird oder nicht, ist immer mitbestimmungspflichtig - Vertrag hin oder her."

Das ist schon mal falsch! Der Samstag ist ein Werktag!

Mitbestimmungspflichtig wird es immer dann, wenn außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit gearbeitet werden soll oder über die arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus gearbeitet werden soll.

Wenn bei Euch also der Samstag ein regelmäßiger Arbeitstag ist, dann barucht es alleine dafür dass Du samstags arbeitets keine Zustimmung des BR.

Alleine dadurch dass der Arbeitgeber die Zustimmung des BR eingeholt hat, bist Du noch lange nicht verpflichtet Samstagsarbeit oder Überstunden zu leisten. Das musst Du nur wenn eine entspredende arbeits- oder tarifvertragliche Regelung vorliegt.

LM
Lotti Meyer

07.06.2019 um 18:01 Uhr

Hallo Zusammen, aber was ist wenn ich als AN am Freitag merke, dass ich meine Arbeit nicht schaffe und ich selbst unbedingt am Samstag kommen möchte und meine Arbeitszeit im Vertrag auch von Mo bis Fr definiert ist. Ist das auch mitbestimmungspflichtig? Das ist doch mein eigener Wunsch.

P
Pjöööng

07.06.2019 um 19:11 Uhr

Auch mitbestimmungspflichtig.

B
BRHamburg

08.06.2019 um 10:43 Uhr

Es gibt nach dem Gesetz keine freiwillige Mehrarbeit. Alle Stunden, die über die vertraglich festgehalten gehen, sind Mitbestimmungspflichtig. Aber nur wenn es einen Betriebsrat gibt. Der Arbeitnehmer muss nicht zustimmen.

J
junior73

08.06.2019 um 14:14 Uhr

Kleine Anmerkung: falls es in eurem Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, einfach Mal reinschauen. Der legt nämlich die Wochenarbeitszeit fest. Und der BR ist in der Verteilung dieser Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Und sollte ein Tarifvertrag bestehen, so steht dieser über den Arbeitsverträgen.

S
Sh

19.07.2023 um 15:47 Uhr

Habt ihr da Paragraphen

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