Erstellt am 07.06.2019 um 09:33 Uhr von Kratzbürste
Ob Samstag gearbeitet wird oder nicht, ist immer mitbestimmungspflichtig - Vertrag hin oder her.
Wenn aber der BR Samstag zustimmt und in den Verträgen Mo-Fr steht, braucht niemand zu kommen. Dann geht's nur freiwillig (aber natürlich erst nach eurer Zustimmung zur Samstagsarbeit überhaupt).
Erstellt am 07.06.2019 um 12:04 Uhr von HamDem
Danke für die Antwort. Wenn also Mo-Fr. Als Werktage definiert sind, greift das Direktionsrecht des AG nicht für Samstagsarbeit? Du sagst, dass es dann nur freiwillig geht.
Bin noch sehr neu im neuen BR...
Erstellt am 07.06.2019 um 12:17 Uhr von wdliss
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/samstagsarbeit
"Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird."
Erstellt am 07.06.2019 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kratzbürste):
"Ob Samstag gearbeitet wird oder nicht, ist immer mitbestimmungspflichtig - Vertrag hin oder her."
Das ist schon mal falsch! Der Samstag ist ein Werktag!
Mitbestimmungspflichtig wird es immer dann, wenn außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit gearbeitet werden soll oder über die arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus gearbeitet werden soll.
Wenn bei Euch also der Samstag ein regelmäßiger Arbeitstag ist, dann barucht es alleine dafür dass Du samstags arbeitets keine Zustimmung des BR.
Alleine dadurch dass der Arbeitgeber die Zustimmung des BR eingeholt hat, bist Du noch lange nicht verpflichtet Samstagsarbeit oder Überstunden zu leisten. Das musst Du nur wenn eine entspredende arbeits- oder tarifvertragliche Regelung vorliegt.
Erstellt am 07.06.2019 um 16:01 Uhr von Lotti Meyer
Hallo Zusammen, aber was ist wenn ich als AN am Freitag merke, dass ich meine Arbeit nicht schaffe und ich selbst unbedingt am Samstag kommen möchte und meine Arbeitszeit im Vertrag auch von Mo bis Fr definiert ist. Ist das auch mitbestimmungspflichtig? Das ist doch mein eigener Wunsch.
Erstellt am 07.06.2019 um 17:11 Uhr von Pjöööng
Auch mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 08.06.2019 um 08:43 Uhr von BRHamburg
Es gibt nach dem Gesetz keine freiwillige Mehrarbeit. Alle Stunden, die über die vertraglich festgehalten gehen, sind Mitbestimmungspflichtig. Aber nur wenn es einen Betriebsrat gibt. Der Arbeitnehmer muss nicht zustimmen.
Erstellt am 08.06.2019 um 12:14 Uhr von junior73
Kleine Anmerkung: falls es in eurem Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, einfach Mal reinschauen. Der legt nämlich die Wochenarbeitszeit fest. Und der BR ist in der Verteilung dieser Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Und sollte ein Tarifvertrag bestehen, so steht dieser über den Arbeitsverträgen.
Erstellt am 19.07.2023 um 13:47 Uhr von Sh