Hallo Leute!

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich dem Umkleiden von Mitarbeitern. Wir haben 2 Werke, die in einem Abstand von ca. 7 km Entfernung stehen. Bis letzte Woche haben wir uns alle im, ich bezeichne dies mal als Werk 1, umgezogen. Da dort im Moment Umbaumaßnahmen stattfinden, befinden sich die Umkleiden, Duschen, Toiletten, Stempeluhr usw. in einem extra dafür erstellten Containerdorf. Nun stört dies scheinbar einen Mitarbeiter (ist auch der Vorgesetzte einer Abteilung mit 4 Leuten) und er hat mit seinem Vorgesetzten vereinbart, dass sich sein Trupp im Werk 2 die Arbeit aufnimmt und beendet, duscht, umzieht usw. In diesem Werk stehen ebenfalls die Einrichtungen wie Spinte, eine Dusche, eine Toilette und eine nicht funktionierende Stempeluhr zur Verfügung. Nun haben wir mitbekommen, dass von den Mitarbeitern 2 Personen es nicht so gut finden sich dort umzuziehen usw.. Diese haben dies aber nicht dem BR vorgetragen, sondern bei anderen MA erwähnt.

Unsere Frage nun, hätte das obige beschriebene, also dass die MA sich nun an einem anderen Ort umziehen usw. vorher dem BR mitgeteilt werden müssen, so dass dieser sein Veto hätte einlegen können, oder kann das ohne weiteres einfach so realisiert werden? Es gibt bereits ein paar Proteste, dass der Teil in Werk 2 auf Grund der defekten Stempeluhr (die auch nicht mehr repariert wird) nicht mehr stempeln muss, der Teil der MA im Werk 1 aber weiterhin stempeln müssen.

Ich hoffe auf ein paar gute Informationen. Auf jeden Fall schon mal besten Dank im Voraus.

Gruß,
Oliver