Frage zum Ändern des Standortes von Sozialräumen für einen Teil der MA?
Hallo Leute!
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich dem Umkleiden von Mitarbeitern. Wir haben 2 Werke, die in einem Abstand von ca. 7 km Entfernung stehen. Bis letzte Woche haben wir uns alle im, ich bezeichne dies mal als Werk 1, umgezogen. Da dort im Moment Umbaumaßnahmen stattfinden, befinden sich die Umkleiden, Duschen, Toiletten, Stempeluhr usw. in einem extra dafür erstellten Containerdorf. Nun stört dies scheinbar einen Mitarbeiter (ist auch der Vorgesetzte einer Abteilung mit 4 Leuten) und er hat mit seinem Vorgesetzten vereinbart, dass sich sein Trupp im Werk 2 die Arbeit aufnimmt und beendet, duscht, umzieht usw. In diesem Werk stehen ebenfalls die Einrichtungen wie Spinte, eine Dusche, eine Toilette und eine nicht funktionierende Stempeluhr zur Verfügung. Nun haben wir mitbekommen, dass von den Mitarbeitern 2 Personen es nicht so gut finden sich dort umzuziehen usw.. Diese haben dies aber nicht dem BR vorgetragen, sondern bei anderen MA erwähnt.
Unsere Frage nun, hätte das obige beschriebene, also dass die MA sich nun an einem anderen Ort umziehen usw. vorher dem BR mitgeteilt werden müssen, so dass dieser sein Veto hätte einlegen können, oder kann das ohne weiteres einfach so realisiert werden? Es gibt bereits ein paar Proteste, dass der Teil in Werk 2 auf Grund der defekten Stempeluhr (die auch nicht mehr repariert wird) nicht mehr stempeln muss, der Teil der MA im Werk 1 aber weiterhin stempeln müssen.
Ich hoffe auf ein paar gute Informationen. Auf jeden Fall schon mal besten Dank im Voraus.
Gruß, Oliver
Community-Antworten (1)
28.03.2012 um 11:27 Uhr
Mitbestimmung heißt, dass der AG sich zuvor mit dem BR auf eine Maßnahme geeinigt hat.
Ich empfehle Dir den § 87 BetrVG zu studieren (und den Kommentar dazu z.B. den Fitting oder Däubler). Da findest Du alles, was Du brauchst: Mitbestimmung Bei Ordnung im Betrieb, Sozialeinrichtungen, Stechuhr u.s.w.
Gibt es auch Dinge in Eurem Betrieb, bei denen der AG Euch beachtet?
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