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Gehaltserhöhung nach Gutdünken nur dem Personenkreis, der einer Wocharbeitszeit über 40 Std. zugestimmt hat - zulässig?

K
Kämpfer
Jan 2018 bearbeitet

Es soll ein neues Urteil geben in Bezug auf Gehaltserhöhungen für unterschiedliche Gruppen. Ich führe seit einiger Zeit eine Klage auf Gleichstellung bei Gehaltserhöhung. Mein AG zahlt diese nur dem Personenkreis, die einer Wocharbeitszeit über 40 Std. zugestimmt haben.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

09.11.2007 um 08:29 Uhr

@Kämpfer Lass mich raten... ...die anderen arbeiten "nur" 38 oder noch weniger Stunden/Woche. ...die anderen beziehen aber das gleiche Gehalt wie die 40-Stündler ...die anderen wollen aber auch eine Lohnerhöhung, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen ...die anderen suchen Mittel und Wege um dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen

Ich kenne so ein Urteil - unter den von mir geschilderten Voraussetzungen - nicht. Vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, dass der AG die Gehaltserhöhung nur etwas anders deklarieren müsste...

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