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Schichtzulagen, Wechselschichtzulage MA in Teilzeit erhalten nur die Hälfte der Zulage - rechtens?

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1234
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Schichtbetrieb wird an die Mitarbeiter eine Wechselschichtzulage gezahlt. Mitarbeiter in Teilzeit erhalten nur die Hälfte der Zulage, wie die Mitarbeiter in Vollzeit.

Ist das rechtens??

Mfg

6.41902

Community-Antworten (2)

L
lolus2

08.11.2007 um 21:13 Uhr

Hallo 1234, dieses Thema wird derzeit kontrovers bei den Arbeitsgerichten verhandelt (geht jetzt glaube ich zum BAG).

Übrigens auch Forderung von Ver.di für den öffentlichen Dienst zu den Tarifver- handlungen 2008.

Gruß Axel

M
michl

10.11.2007 um 14:17 Uhr

Hallo 1234,

schau mal unter blog.juracity.de, da steht:

auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach §§8 Abs. 5 TVöD i. Verbindung mit § 4 Abs. 1 TzBfG und zwar nicht nur anteilig zur jeweiligen Arbeitszeit, sondern in voller Höhe wie Vollzeitbeschäftigte, die Wechselschicht leisten. Dies entschied entgegen der Meinung der gängigen TVÖD-Kommentare das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2007 Aktz. 8 Sa 405/07

Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte zu der Vorläufervorschrift im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) entschieden, das die nur anteilige Auszahlung gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) verstiesse.

Hoffe, das hilft Dir weiter

Gruss Michael

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