Schichtzulagen, Wechselschichtzulage MA in Teilzeit erhalten nur die Hälfte der Zulage - rechtens?
In unserem Schichtbetrieb wird an die Mitarbeiter eine Wechselschichtzulage gezahlt. Mitarbeiter in Teilzeit erhalten nur die Hälfte der Zulage, wie die Mitarbeiter in Vollzeit.
Ist das rechtens??
Mfg
Community-Antworten (2)
08.11.2007 um 21:13 Uhr
Hallo 1234, dieses Thema wird derzeit kontrovers bei den Arbeitsgerichten verhandelt (geht jetzt glaube ich zum BAG).
Übrigens auch Forderung von Ver.di für den öffentlichen Dienst zu den Tarifver- handlungen 2008.
Gruß Axel
10.11.2007 um 14:17 Uhr
Hallo 1234,
schau mal unter blog.juracity.de, da steht:
auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach §§8 Abs. 5 TVöD i. Verbindung mit § 4 Abs. 1 TzBfG und zwar nicht nur anteilig zur jeweiligen Arbeitszeit, sondern in voller Höhe wie Vollzeitbeschäftigte, die Wechselschicht leisten. Dies entschied entgegen der Meinung der gängigen TVÖD-Kommentare das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2007 Aktz. 8 Sa 405/07
Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte zu der Vorläufervorschrift im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) entschieden, das die nur anteilige Auszahlung gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) verstiesse.
Hoffe, das hilft Dir weiter
Gruss Michael
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