Erstellt am 05.06.2019 um 19:51 Uhr von BRHamburg
Schau mal in dein Arbeitsvertrag. Dort muss stehen wie viele Arbeitstage pro Woche gelten. Gesetzlich sind 4 Wochen Erholungsurlaub. Das können 20 Tage bei einer 5 Tagewoche oder 24 Tage bei einer 6 Tagewoche sein. Der Sonntag zählt in der Regel nicht als Urlaubstag.
Erstellt am 05.06.2019 um 19:56 Uhr von Jensen
Hallo.
Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Antwort jedoch war meine Frage, wie dieser Urlaub im Arbeitsplan definiert wird. Ich habe 5 Arbeitstage pro Woche, wieviel werden also vom Urlaub abgezogen wenn ich also 7 tage weg bin ?
Erstellt am 05.06.2019 um 20:27 Uhr von BRHamburg
Um die Frage beantworten zu können, wäre es notwendig zu wissen ob sie eine 5 Tage oder eine 6 Tage Woche NACH DEM ARBEITSVERTRAG haben. Das sie 5 Tag arbeiten und zwei Tage frei sagt darüber nichts aus.
Erstellt am 05.06.2019 um 20:54 Uhr von Jensen
Erstellt am 06.06.2019 um 11:32 Uhr von BRHamburg
Dann werden 5 Tage/ Woche abgezogen.
Erstellt am 06.06.2019 um 12:07 Uhr von §§Reiter
Das ist so nicht unbedingt richtig.
Wenn Eure Dienstpläne bereits erstellt und veröffentlicht sind, so wird für jeden Arbeitstag auch ein Urlaubstag benötigt.
Beispiel: Du arbeitest lt. Dienstplan in Woche 1 Montag bis Samstag 6 Tage und dafür in Woche 2 nur 4 Tage von Montag bis Donnerstag.
Dann brauchst Du für Woche 1 auch 6 Tage Urlaub und in Woche 2 halt nur 4.
Wenn für den Zeitraum in dem Du Urlaub hast noch keine Dienstpläne erstellt und veröffentlicht sind, dann gilt 5 Tage pro Woche Urlaub.
Erstellt am 06.06.2019 um 13:09 Uhr von celestro
Das Problem wird hier denke ich eher die Schicht sein. Sprich wieviel Urlaub muß man opfern, wenn die Schicht sowohl am Montag wie auch am Dienstag teilweise ist. Da sollte man nochmal googeln, weil damit kenne ich mich auch nicht wirklich gut aus.
Erstellt am 06.06.2019 um 14:30 Uhr von nicoline
jensen,
es ist exakt so, wie §§Reiter es geschrieben hat!
* so wird für jeden Arbeitstag auch ein Urlaubstag benötigt.*
Das kann dann sogar an einem Sonntag oder Feiertag so sein. Allerdings muss dann für Tage, an denen man sowieso mit frei geplant war, kein Urlabstag verbraucht werden.
Erstellt am 06.06.2019 um 15:31 Uhr von nicoline
Gux du hier:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm