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Auswirkung für Angestellte einer Tochtergesellschaft beim Verkauf der Mutter

J
JeSuisPerdu19
Jun 2019 bearbeitet

Wir sind eine deutsche Zweigniederlassung (B) einer ausländischen GmbH. Außer uns gibt es keine weiteren Mitarbeiter und wir sind <<21 mit einem BR. Als Betrieb / Unternehmen sind wir (B) vollständig abhängig (in jeglicher Hinsicht: finanziell, steuerlich, Planung, Aufgaben, Vorgesetzte, ...) von unserer Mutter (M) (und aktuell auch von deren großen Mutter (MM)). Bei uns in (B) sind primär nur "Kosten" zu finden.

Nun soll unsere ausländische Muttergesellschaft (M) - in der dann sämtlichen anderen Assets, Verträge und Personal angesiedelt sein werden (eben alles was für die Arbeit unseres Bereiches relevant ist) - durch (MM) verkauft werden.

Meine/Unsere große Sorge ist natürlich, dass der neue Besitzer unserer Mutter (M), uns (B) kurzfristig und "unschön" abwickeln wird.

Nun haben wir die etwas verdrehte Situation, dass der mich bis dato als BR beratende Anwalt keinerlei Ansätze sieht, hier als BR irgendetwas einzufordern oder zu forcieren: Es ändert sich ja für Angestellte in (B) nichts. Und selbst durch (B)s bisherige Abhängigkeiten von (M) und (MM) und der Verkauf von (M) ließe sich nichts direkt ableiten. Lediglich wenn sich (M) bzw. (MM) und/oder der neue Besitzer von (M) dazu bereit erklären würden, könnte man mit Glück etwas vor dem Verkauf von (M) für (B) vereinbaren - wie auch immer geartet -, um die möglichen kurzfristigen Folgen / Gefahren für die Mitarbeiter von (B) abzufangen.

Verdreht, weil der AG aus irgendwelchen Gründen derzeit anders agiert und mich entsprechend von sich aus informiert und mich in die "gesetzeskonforme Abwicklung" involvieren möchte und anscheinend sich selbst nicht ganz sicher ist, inwieweit hier der BR von (B) - aufgrund des Firmenkonstrukts und der Abhängigkeiten - berücksichtig werden muss. Vielleicht auch nur, weil bis jetzt der AG noch keinen Anwalt von seiner Seite hinzugezogen hat, der mit DE Recht vertraut ist.

Das ist natürlich willkommen und wird auch gerne "mitgenommen", nur was, wenn der AG plötzlich auch zu der gleichen Erkenntnis gelangt, wie der BR-beratende Anwalt ...

Ist die Situation wirklich so "hoffnungslos"? Hat hier jemand Erfahrung mit ähnlichen Konstrukten und war hier erfolgreich(er)? Lohnt sich ggf. ein Anwaltswechsel?

Merci.

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Community-Antworten (6)

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Kjarrigan

05.06.2019 um 17:53 Uhr

Unter einem Betriebsübergang versteht man nach § 613a BGB den Übergang eines Betriebs bzw. eines Betriebsteils auf einen neuen Betriebsinhaber, der den bestehenden Betrieb im Wesentlichen unverändert fortführt: Der neue Inhaber tritt in alle Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Alles andere sind doch bisher nur Gerüchte? oder? Wenn der neue Eigentümer dann etwas ändern möchte - bei Euch also Schließung / Kündigung etc. sseid ihr doch im Boot

J
JeSuisPerdu19

05.06.2019 um 19:24 Uhr

@Kjarrigan

Für unseren Betrieb (B) ändert sich "nichts". Nur (M) wird -mit allen Töchtern, darunter auch (B)- verkauft. Für (B) bleibt weiterhin (M) die Muttergesellschaft. Damit ist §613a oder andere Möglichkeiten, den Mitarbeitern von (B) einen gewissen Übergangsschutz zu gewähren, nach Ansicht des Anwaltes, nicht anwendbar. Auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen Seite will mir das so nicht ganz in den Kopf rein, dass solche Mitarbeiter-riskanten Konstrukte in der DE/EU so einfach sind.

Alles andere nur Gerüchte? Sagen wir mal so: böse Vorahnung, vielleicht unbegründet, vielleicht auch nicht. Einfach davon ausgehen "alles wird gut" ist sicher genauso falsch wie alles nur schwarz zu malen.

Schließung / Kündigung … das wäre ja schon fast geordnet. (B) in die Insolvenz fallen lassen (als Extremmaßnahme des neuen Besitzers - das übrigens wohl kein EU Unternehmen ist) oder unmittelbar nach dem Kauf von (M) an den Mitarbeiterverträgen von (B) "ungeniert rumschrauben" sehe ich da schon eher als Gefahr. Klar, nicht alles ist immer so einfach, aber probieren könnte man es ja, um dann zu sehen wer klagt oder es hinnimmt.

K
krambambuli

05.06.2019 um 20:25 Uhr

Macht Öffentlichkeitsarbeit und bennent eure Befürchtungen. Dann ruft eine Betriebsversammlung ein und fordert den AG auf, klare Worte zu sprechen.

E
ExBoMa

06.06.2019 um 08:27 Uhr

Ihr als lokaler BR könnt da nichts machen. Habt Ihr einen KBR oder GBR. Der müsste dann aktiv werden und eine Überleitungsvereinbarung abschließen.

J
JeSuisPerdu19

06.06.2019 um 11:16 Uhr

@ExBoMa: Nein. Es gibt zwar in (MM) einen sehr großen BR, der auch für die Mitarbeiter aktiv werden muss, die vor dem Verkauf von (M) aus (MM) in (M) transferiert werden sollen, aber mehr als ein paar lose, informelle Kontakte gibt es zwischen unserem (B) BR und dem von (MM) gibt es nicht.

@Krambambuli: Daran arbeite ich. Noch ist den Mitarbeitern nichts kommuniziert. Leider sind unsere "Druckmittel" als (B) Belegschaft sehr begrenzt. Vielleicht greift aber der AG die geäußerten Befürchtungen und Ängste auf und lässt sich auf eine Vereinbarung ein, die den Mitarbeitern von (B) zumindest eine gewisse Sicherheit mit auf den Weg gibt. Man kann ja mal hoffen. Und wenn keine solche Vereinbarung mit dem AG (und/oder neuen Besitzer) getroffen werden kann, dann ist das auch schon eine Aussage.

P
Pjöööng

06.06.2019 um 15:49 Uhr

Es ist nunmal so: Rechtlich ändert sich bei Euch nichts dadurch dass Eure Mutter verkauft wird. Eure Mutter kann nach dem Verkauf mit Euch genau das selbe machen wie vor dem Verkauf.

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