Insourcen einer Tochtergesellschaft
Guten Tag
Ich habe ein paar Fragen bzgl. folgendem Sachverhalt:
die Muttergesellschaft musste einen bestimmten Aufgabenbereich in eine Tochtergesellschaft vor ca. 2 Jahren verlagern. 35 Arbeitsplätze sind in der Tochtergesellschaft inzwischen vorhanden. Ca. 2/3 der Arbeitsplätze sind besetzt durch Mitarbeiter der Muttergesellschaft, die nach Ausschreibungen der neuen Stellen in der Tochtergesellschaft eingestellt worden sind. 1/3 der Mitarbeiter sind neue externe Mitarbeiter. Die Muttergesellschaft hat 350 Mitarbeiter. Nach Änderung der Satzung der Muttergesellschaft wird der Aufgabenbereich der Tochtergesellschaft in neu geschaffene Struktur der Muttergesellschaft integriert bzw. übernommen.
Der BR der Tochtergesellschaft und der BR der Muttergesellschaft haben ganz unterschiedliche Interesse bezüglich der Eingliederung der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft in die Struktur der Muttergesellschaft.
Wie kann die Tochtergesellschaft, wenn nötig durch ein rechtliches Verfahren , ihre Interesse durchsetzen um die Benachteiligung der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft zu vermeiden?
Der BR der Muttergesellschaft will die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft den Leitungskräften der Muttergesellschaft unterwerfen. Ohne Rücksicht auf Leistungsfähigkeit und Fachkompetenzen der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft hat einen Strukturvorschlag vorgelegt, welcher vom BR der Muttergesellschaft ohne Gesprächsbereitschaft abgelehnt worden ist. Wie kann die Tochtergesellschaft sich von der Machtposition des BRs der Muttergesellschaft wehren?
Die Tochtergesellschaft ist leistungsstark, fachlich sehr gut und bringt ein know-how, welches in der Muttergesellschaft nicht vorhanden ist.
Zur Zeit werden beide BR von gleichem Anwalt beraten. Der BR der Muttergesellschaft ist schon seit 9 Jahren im Amt, der BR der Tochter seit 9 Monaten... Die Tochtergesellschaft muss noch kurzfristig womöglich einen neuen Rechtsbeistand suchen.
Danke fürs Lesen, sowie für Antworten und Hinweise.
Community-Antworten (1)
15.08.2020 um 17:38 Uhr
Was redet ihr mit Hänschen. Redet mit Hans - eurem AG. Wie kann ein BR den anderen beherrschen. Geht gar nicht. Sucht euch einen anderen Anwalt oder nehmt Kontakt zur Gewerkschaft auf.
Und wenn eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ansteht, folgt § 112 BetrVG.
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