Betriebsratswahl incl. Tochtergesellschaft
Wir als Wohnungsunternehemen haben eine Tochtergesellschaft mit 8 AN (Hauswarte) gegründet und wollen ertmalig einen BR wählen. Mutter- und Tochtergesellschaft haben den selben Geschäftsführer und die Tochtergesellschaft arbeitet ausschließlich für die Muttergesellschaft. Mutter- und Tochtergesellschaft haben einen Vertrag über die Durchführung von Hausbetreuungsleistungen und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Unsere Frage: Sind die MA der Tochtergesellschaft wahlberechtigt und wählbar?
Community-Antworten (4)
23.02.2023 um 17:44 Uhr
Denkbar ist, dass zwei Gesellschaften hier einen gemeinsamen Betrieb führen. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/43-mitbestimmung-des-betriebsrates-c-gemeinsamer-betrieb-mehrerer-unternehmen_idesk_PI17574_HI12109953.html#:~:text=Normalerweise%20f%C3%BChrt%20ein%20Unternehmen%20einen,2%20BetrVG).
Mit wieviel Gegenwind rechnet ihr hier denn?
23.02.2023 um 17:46 Uhr
Zweite Spielart, wenn euch das um die Ohren fliegt: Zwei Betriebsräte wählen und Gesamtbetriebsrat gründen. Darauf wird der AG wohl noch weniger Bock haben.
23.02.2023 um 19:32 Uhr
Tochtergesellschaft und GBR gründen? Der GBR wird nach 47 BetrVG in einem Unternehmen gegründet. Hier haben wir ja wohl 2....
24.02.2023 um 15:18 Uhr
Guter Punkt. Zumindest kommt kein Betrieb dabei raus, indem es keinen BR gibt.
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