Planung von Überstunde
eine Mitarbeiterin hat insgesamt 280 Überstunden, im April wurde vereinbart, dass bis Ende 2019 diese Überstunden abgebaut sein müssen. Dies soll über Auszahlung von 20 Stunden pro Monat und Überstunden frei erfolgen. Hat der Arbeitgeber das Recht die Mitarbeiterin prinzipiell immer Freitags in frei zu setzen, ohne es mit ihr abzusprechen? Hat der Arbeitnehmer ein Mitsprache Recht beider Planung des Überstundenfrei ? mit freundlichen Grüßen Carola
Community-Antworten (1)
05.06.2019 um 15:29 Uhr
So lange es keinen BR gibt, gilt zumindest an diesem Punkt § 106 GewO.
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