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Betriebsvereinbarung für eine allg. Gehaltserhöhung - Gibt es irgendwelche Vorlagen?

M
maunzi512
Jan 2018 bearbeitet

Wir möchten gerne der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung über eine allgemeine Lohnerhöhung vorlegen. Die Geschäftsleitung hatte sich bereiterklärt den Mitarbeiter eine Lohnerhöhung zu zahlen, ca. 2,5% und wir als BR möchten das gleich nutzen um eine Betriebsvereinbarung ins Leben zu rufen, damit das zur Regel wird. Meine Frage dazu: Gibt es irgendwelche Vorlagen, damit wir uns daran orienterien können? Bitte um Mithilfe, das Thema ist eilig. Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (6)

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allbundy

07.11.2007 um 12:22 Uhr

was wollt ihr mit einer bv erreichen ? eine BV über Lohnerhöhungen ist unwirksam - dann rat ich schon eher einen anhang zum arbeitsvertrag. was lohn und dergleichen angeht - das ist induvidualrecht und kann icht in einer bv abgeschlossen werden.

P
paula

07.11.2007 um 12:32 Uhr

wie der schuhverkäufer schon ausgeführt hat. Eine BV ist hier nach § 77 Abs. 3 BetrVG ungültig. Weitere Möglichkeiten wäre noch die Gesamtzusage durch den AGs oder ein HausTV. Eigentlich ist das das originäre Geschäft der Gewerkschaft

Aber egal wie es läuft: der BR ist hier eigentlich der falsche Verhandlungspatrtner.

M
maunzi512

07.11.2007 um 12:37 Uhr

Okay, ich sehe, dass wir da wohl wirklich auf dem falschen Weg sind. Wir möchten gerne eine Lösung finden, wie wir eine allgemeine jährliche Lohnerhöhung regeln können. Das due Mitarbeiter jedes Jahr mehr bekommen.

T
TROISDORFER

07.11.2007 um 13:02 Uhr

Ich nehme mal schwer an das der AG niemals eine BV(wenn es den möglich wäre) zu unterschreiben !!!

Die Geschäftsleitung hatte sich bereiterklärt den Mitarbeiter eine Lohnerhöhung zu zahlen

Ist doch schon mal was ...

P
paula

07.11.2007 um 13:07 Uhr

Oder der AG unterschreibt eine BV in Kenntnis um den Umstand, dass diese BV unwirksam ist.... :-)

W
wölfchen

07.11.2007 um 13:27 Uhr

. . . nicht alles, was man in guter Absicht möchte, kann man durchführen, es gibt manchmal aus gutem Grund (in diesem Fall die leichtere Erpressbarkeit von BR) auch Grenzen . . .

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