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Von 5 Tage/ 2 Schichten auf 1 Schicht und 6 Tage Woche ohne Mitbestimmung – Ist das zulässig?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist jetzt festgelegt wurden, das in einer Abteilung auf Grund der geänderten Auftragslage vorrübergehend (bis Weihnachten) keine 2 Schichten (von Montag bis Freitag) gearbeitet werden soll, sondern nur noch 1 Schicht und dazu noch jeden Samstag.

Dies ist alles ohne Einbeziehung des Betriebsrats geschehen.

In den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter hat sich jeder für Mehrarbeit, Samstagsarbeit und 1-3 Schichtmodell bereit erklärt.

Ist das so OK? Hier wird doch die Mitbestimmung des Betriebsrats verletzt?

Auf Nachfragen, erhielten wir die Auskunft, dies Änderung wäre nur vorübergehend, notwendig und bedürfe deswegen keiner Mitbestimmung.

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Community-Antworten (3)

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pit47

06.11.2007 um 08:38 Uhr

Hallo NEC, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der BR Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Pausen. Siehe auch den Kommentar von Däubler zum § 87 ab Rn 68 und im Fitting ab Rn 95.

N
NEC

06.11.2007 um 10:11 Uhr

Unsere Mitbestimmungsrechte nach §87 Abs.1 Nr.2 und 3 werde durch die arbeitsvertragliche Regelungen auch nicht umgangen, oder? Es hat sich ja jeder durch seinen Arbeitsvertrag dazu bereiterklärt, wenn notwendig, Mehrarbeit zu leisten.

Das Gesetz steht doch über dem Arbeitsvertrag, oder?

C
Catweazle

06.11.2007 um 10:57 Uhr

@NEC,

in § 87 ist alles abschließend geregelt. Der BR hat ein volles Mitbestimmungsrecht welches durch Arbeitsverträge nicht ausgehebelt werden kann. Mitbestimmungsrecht heißt auch Mitbestimmungspflicht. Wenn ein MA sich zu Mehrarbeit vertraglich verpflichtet hat, heißt das doch nur er kann Überstunden nicht grundsätzlich verweigern. An der Mitbestimmung des BR ändert das aber nichts.

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