Folgender Fall:

Eine Mitarbeiterin von uns arbeitet an einer Schwall-Löt-Maschine und ist auch mit der Reinigung dieser beauftragt.
Dabei benötigt sie selbstverständlich Arbeitsschutzhandschuhe.

Nun sind die Arbeitschutzhandschuhe in Ihrer Größe aufgebraucht. Neu sollen nicht bestellt werden, da noch einige Paar in größeren Größen da sind, die erst durch sie aufgebraucht werden sollen.

Darf die Mitarbeiterin die Säuberung der Maschine verweigern, da sie mit viel zu großen Arbeitsschutzhandschuhen ja nicht richtig und sicher arbeiten kann.


Mit freundlichen Grüßen NEC