Erstellt am 05.11.2007 um 12:22 Uhr von troisdorfer
Hallo NEC.
Du solltest den Sicherheitsbeauftragten um Hilfe Bitten,er kann mit dir entscheiden ob es gut ist mit all zu großen Sicherheits Handschuhen zu Arbeiten .
Solltest du Bedenken haben,das deine Sicherheit Gefährdet ist ,bleibt der Weg zum Gespräch mit vorgesezten der einzig richtige Weg .
Erstellt am 05.11.2007 um 12:27 Uhr von Immie
Sind es "Arbeitshandschuhe" die vor Schmutz schützen?
Oder zB Kettenhandschuhe, die vor Verletzungen schützen sollen.
Sorry, was ist eine Schwall-Löt-Maschine?
Ist es unfallträchtig sie zu säubern?
Erstellt am 05.11.2007 um 15:46 Uhr von NEC
Das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist bereits geführt wurden und leider gescheitert.
Die Handschuh sollen vor allem vor Verbrennungen schützen, da es darum geht ein Bad aus 350 Grad heißem Lötzinn zu säubern, teilweise eine recht filigrane Arbeit.
Unser Sicherheitsbeauftragter ist leider eine unfähige Kraft und von Ihm ist wenig Unterstützung zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen NEC
Erstellt am 05.11.2007 um 16:04 Uhr von Immie
@NEC
Was würde denn passieren, wenn der zu grosse Handschuh, der Kollegin ganz aus Versehen,
von der Hand rutscht,und in dieses "Bad" fällt?
Habt ihr auch eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit"?
Erstellt am 05.11.2007 um 17:14 Uhr von DonJohnson
Auch der BR ist für Arbeitssicherheit zuständig. Also diesen verständigen und der muß mit dem Abteilungsleiter und natürlich mit der GL über diesen Mißstand reden und diesen Bereinigen lassen. Kommt keine Abhilfe, das Aufsichtsamt oder BG ins Spiel bringen!
Erstellt am 06.11.2007 um 08:01 Uhr von betriebsratten
Liebe Leute:
Erstens: Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitsfachkraft sind 2 verschiedene paar Schuhe....massgeblich ist die Empfehlung der Sicherheitsfachkraft an den Unternehmer. Ferner muss für diese Arbeiten und/oder diese Maschinen eine Geährdungsbeurteilung vorliegen, sonst kann das Ding u.U. sogar stillgelegt werden. Und kjetzt kommts drauf an was in dieser Beurteilung drinsteht.
Handschuhe gelten als Persönliche Schutzausrüstung....natürlich müssen die an die Person angepasst werden, genau wie Jacken oder Sicherheitsschuhe....
So..und jetzt noch etwas Butter bei die Fische, das vermisse ich immer mehr hier im Forum:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/2_1_3.pdf
Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer
bei der Arbeit
(Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Vom 30. November 1989 (ABl. EG Nr. L 393 S. 18)
Austzug:
Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber
Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen
(1) Eine persönliche Schutzausrüstung muss hinsichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den einschlägigen
Gemeinschaftsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.
Stets muss eine persönliche Schutzausrüstung
a) Schutz gegenüber den zu verhütenden Risiken bieten, ohne selbst ein größeres Risiko mit sich zu bringen,
b) für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein,
c) den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung
tragen,
d) dem Träger nach erforderlicher Anpassung passen.
So...und der Punkt D sagt doch alles....oder?
Erstellt am 06.11.2007 um 09:13 Uhr von NEC
@ betriebsratten
Danke für den Hinweis. Nach sowas hab ich gesucht!!
MfG NEC