Darf man die Arbeit verweigern - wenn geeignete Schutzausrüstung fehlt?
Folgender Fall:
Eine Mitarbeiterin von uns arbeitet an einer Schwall-Löt-Maschine und ist auch mit der Reinigung dieser beauftragt. Dabei benötigt sie selbstverständlich Arbeitsschutzhandschuhe.
Nun sind die Arbeitschutzhandschuhe in Ihrer Größe aufgebraucht. Neu sollen nicht bestellt werden, da noch einige Paar in größeren Größen da sind, die erst durch sie aufgebraucht werden sollen.
Darf die Mitarbeiterin die Säuberung der Maschine verweigern, da sie mit viel zu großen Arbeitsschutzhandschuhen ja nicht richtig und sicher arbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen NEC
Community-Antworten (7)
05.11.2007 um 13:22 Uhr
Hallo NEC. Du solltest den Sicherheitsbeauftragten um Hilfe Bitten,er kann mit dir entscheiden ob es gut ist mit all zu großen Sicherheits Handschuhen zu Arbeiten . Solltest du Bedenken haben,das deine Sicherheit Gefährdet ist ,bleibt der Weg zum Gespräch mit vorgesezten der einzig richtige Weg .
05.11.2007 um 13:27 Uhr
Sind es "Arbeitshandschuhe" die vor Schmutz schützen? Oder zB Kettenhandschuhe, die vor Verletzungen schützen sollen. Sorry, was ist eine Schwall-Löt-Maschine? Ist es unfallträchtig sie zu säubern?
05.11.2007 um 16:46 Uhr
Das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist bereits geführt wurden und leider gescheitert.
Die Handschuh sollen vor allem vor Verbrennungen schützen, da es darum geht ein Bad aus 350 Grad heißem Lötzinn zu säubern, teilweise eine recht filigrane Arbeit.
Unser Sicherheitsbeauftragter ist leider eine unfähige Kraft und von Ihm ist wenig Unterstützung zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen NEC
05.11.2007 um 17:04 Uhr
@NEC Was würde denn passieren, wenn der zu grosse Handschuh, der Kollegin ganz aus Versehen, von der Hand rutscht,und in dieses "Bad" fällt? Habt ihr auch eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit"?
05.11.2007 um 18:14 Uhr
Auch der BR ist für Arbeitssicherheit zuständig. Also diesen verständigen und der muß mit dem Abteilungsleiter und natürlich mit der GL über diesen Mißstand reden und diesen Bereinigen lassen. Kommt keine Abhilfe, das Aufsichtsamt oder BG ins Spiel bringen!
06.11.2007 um 09:01 Uhr
Liebe Leute: Erstens: Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitsfachkraft sind 2 verschiedene paar Schuhe....massgeblich ist die Empfehlung der Sicherheitsfachkraft an den Unternehmer. Ferner muss für diese Arbeiten und/oder diese Maschinen eine Geährdungsbeurteilung vorliegen, sonst kann das Ding u.U. sogar stillgelegt werden. Und kjetzt kommts drauf an was in dieser Beurteilung drinsteht.
Handschuhe gelten als Persönliche Schutzausrüstung....natürlich müssen die an die Person angepasst werden, genau wie Jacken oder Sicherheitsschuhe....
So..und jetzt noch etwas Butter bei die Fische, das vermisse ich immer mehr hier im Forum: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/2_1_3.pdf
Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Vom 30. November 1989 (ABl. EG Nr. L 393 S. 18)
Austzug:
Abschnitt II Pflichten der Arbeitgeber Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen (1) Eine persönliche Schutzausrüstung muss hinsichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Stets muss eine persönliche Schutzausrüstung a) Schutz gegenüber den zu verhütenden Risiken bieten, ohne selbst ein größeres Risiko mit sich zu bringen, b) für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein, c) den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung tragen, d) dem Träger nach erforderlicher Anpassung passen.
So...und der Punkt D sagt doch alles....oder?
06.11.2007 um 10:13 Uhr
@ betriebsratten
Danke für den Hinweis. Nach sowas hab ich gesucht!!
MfG NEC
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