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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildung von Wirtschaftsausschuss

F
Finsh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, der Gesetz schreibt vor für Betriebe mit mehr als 100 AN einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dabei: Der Betriebsrat bestimmt die Wirtschaftsausschussmitglieder, die er für geeignet erachtet und die zur Übernahme des Amtes bereit sind. Ein Zwang zur Übernahme eines solchen Amtes besteht nicht. Frage: was passiert dann wenn man keine "geeignete" Personen finden bzw. die nach Meinung des BR geeignete Personen sich weigern "mitzumachen" - es ist ja freiwillig Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

03.05.2011 um 20:07 Uhr

Stellst Du als BR wirklich diese Frage? Dann sollte der BR seine Mandate niederlegen. Denn die BRM sind hier gefordert.

Sie erhalten auch die notwendige Schulungen und lernen kann man ja alles.

DKK Rn 14 § 106 Die Errichtung des WA ist zwingend vorgeschrieben (Richardi-Annuß, Rn. 17; GK-Oetker, Rn. 5). Die Errichtung wird dem BR bzw. GBR somit zur Pflicht gemacht. Unterlassen diese es trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, einen WA zu bilden, und wird auch von der Möglichkeit des § 107 Abs. 3 kein Gebrauch gemacht, so kann von einer groben Pflichtverletzung des BR oder GBR i. S. d. § 23 Abs. 1 ausgegangen werden (GK-Oetker, Rn. 5; Richardi-Annuß, Rn. 17).

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