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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Soll BR Einstellung verweigern?

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben ein Problem: Stellenausschreibung erfolgt, Bewerbungen sind eingegangen aus eigenem Standort sowie aus "anderen Werken". Fachvorgestzter sowie Personalabt. wollen den MA aus "anderem Werk" für diese Stelle einstellen. Eigene MA waren nicht so gut geeignet. Nun erhält Br die Info über MA Abbau. Bei den betroffenen MA sind aus unserer Sicht geeignete Kandidaten für o.g. Stelle. Lt. Personalabt. wird von diesen MA keinem die Stelle angeboten. Wir sind nun der Meinung die Eisntellung aus anderem Werk zu verweigern, da wir in unserem eigenen Haus nun Möglichkeiten sehen. AG droht mit Ersetzung der Zustimmung. Wie sind unsere Chancen dies ggf. wieder rückgängig zu machen? Vielen Dank für eure schnelle Hilfe Katie

3.28807

Community-Antworten (7)

S
spider

28.04.2006 um 12:07 Uhr

Ließ dir § 99 BetrVG durch

RI
Ramses II

28.04.2006 um 12:23 Uhr

Die Zustimmungsersetzung ist natürlich nicht rückgängig zu machen.

Zuerst muss aber das Arbeitsgericht überhaupt die Zustimmung ersetzen. Und wer sagt dass das Arbeitsgericht das tut? Macht es dem AG doch nicht so leicht!

P
Petrus

28.04.2006 um 14:17 Uhr

die Chancen, das das ArbGer die Zustimmung nicht ersetzt, steigt mit einer stichhaltigen Begründung der Ablehnung durch den BR. So wie Du das beschreibst, könnte §99 (2) Nr. 3 BetrVG weiterhelfen.wegeleben

G
Gitte

28.04.2006 um 17:05 Uhr

Kann mich nur anschließen wg.§99. Er hat natürlich die Möglichkeit nach § 1oo eine vorläufige Maßnahme durchzu führen, oder Zustimmung ersetzen zu lassen. Mein Rat ihr solltet schnellstens mit dem AG wg Sozialplan und Interessensausgleich in Verhandlung treten, da er euch ja schon von einem MA Abbau unterrichtet hat.Der AG kann nicht automatisch entlassen und gleichzeitig neu einstellen. Holt euch evtl.anwaltlichen Rat (kann für den AG ruhig teuer werden).Das steht euch zu. Macht es ihm nicht zu einfach. Vielleicht könnt ihr den einen oder anderen retten, gerade wenn es Neueinstellungen geben soll. (Sozialauswahl u.s.w)

P
Porz

29.04.2006 um 04:21 Uhr

@ Ramses II ("Macht es dem AG doch nicht so leicht")

&

@ Gitte("kann für den AG ruhig teuer werden")

Bei solchen Sprüchen kann ich nur kotzen! Das ist nicht nur das Geld des AG, sondern das der Firma! Diese Mentalität gefährdet Eure Arbeitsplätze.

Erstmal auf blauen Dunst einen Rechtstreit anzetteln und wenn es dann nicht klappt so nach dem "Pah, Shit happens!" kopschüttel

Informiert Euch vorher genau, bevor ihr einen unsicheren Rechtstreit anfangt. Schließlich seid Ihr BR-Mitglieder mit Verantwortung.

H
Holger

02.05.2006 um 12:53 Uhr

und vielleicht sollte der ein oder andere auch mal die andere seite betrachten!

nachdem gf und ich uns einig geworden sind, ich ein anderes angebot abgelehnt habe ist meine einstellung (ich bin seit heute arbeitslos) in der letzten woche vom br abgelehnt worden. gründe sind mir bis dato nicht bekannt... bei den tollen reden des letzten tages (01. mai) ist mir dann in der gegebenen situation das kotzen gekommen...

ganz lieben dank an alle betriebsräte, so bekommen wir die arbeitslosigkeit bestimmt nicht in den griff!!!

K
Kölner

02.05.2006 um 13:01 Uhr

@Porz bei Köln @Holger

Eure Betroffenheit in allen Ehren - aber das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Fragestellung zu tun!

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