Erstellt am 03.11.2007 um 19:09 Uhr von Mona-Lisa
@Franken,
wie handhabt ihr denn das (wenn vorhandene) Rauchverbot ansonsten im Betrieb?
Erstellt am 03.11.2007 um 20:09 Uhr von Kölner
@Franken
Ich könnte mir vorstellen, dass der AG im Sinne der ArbStättV die Rauchfreiheit garantieren muss. Vor allem, wenn es keine anderen rauchfreien Pausenräume gibt!
Erstellt am 03.11.2007 um 21:59 Uhr von BaWü-BR
In BaWü gilt seit dem 01.08.2007 das Landesnichtraucherschutzgesetz für Gaststätten.
Mit der dortigen Definition einer Gaststätte "im Sinne dieses Gesetzes" sind wohl auch Betriebsgaststätten / Kantinen erschlagen.
Der Gaststättenbegriff nach § 7 Absatz 1 LNRSchG ist weit gefasst. Nach geltendem
Gaststättenrecht fallen darunter alle Einrichtungen, die Getränke und/oder zubereitete
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder
bestimmten Personenkreisen zugänglich ist (§1 Abs. 1 Gaststättengesetz).