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Rauchverbot auch für Betriebskantinen?

F
Franken
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

wie sieht es denn mit dem Rauchverbot für Betriebskantinen aus?

7.08103

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

03.11.2007 um 20:09 Uhr

@Franken, wie handhabt ihr denn das (wenn vorhandene) Rauchverbot ansonsten im Betrieb?

K
Kölner

03.11.2007 um 21:09 Uhr

@Franken Ich könnte mir vorstellen, dass der AG im Sinne der ArbStättV die Rauchfreiheit garantieren muss. Vor allem, wenn es keine anderen rauchfreien Pausenräume gibt!

B
BaWü-BR

03.11.2007 um 22:59 Uhr

In BaWü gilt seit dem 01.08.2007 das Landesnichtraucherschutzgesetz für Gaststätten. Mit der dortigen Definition einer Gaststätte "im Sinne dieses Gesetzes" sind wohl auch Betriebsgaststätten / Kantinen erschlagen.

Der Gaststättenbegriff nach § 7 Absatz 1 LNRSchG ist weit gefasst. Nach geltendem Gaststättenrecht fallen darunter alle Einrichtungen, die Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist (§1 Abs. 1 Gaststättengesetz).

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