Erstellt am 02.11.2007 um 13:29 Uhr von Kölner
@Luni
Es gibt AG, die diese Zeiten als Pausen (keine AZ also) bewerten...
Was wollt Ihr denn mit einer BV erzielen? Was soll geregelt werden?
Erstellt am 02.11.2007 um 13:39 Uhr von troisdorfer
Rauchen ist eine Privatangelegenheit,warum sollte der AG eine Sucht unterstuetzen ?
Ab und zu mal eine Rauchen gehen wäre schon ok,aber wo liegt hier die Grenze,der ein Rauch 20 Zig am Tag der andere 60 und einige auch gar nicht,wie möchtest du dem AG das unterbreiten ?
MFG
Erstellt am 02.11.2007 um 16:59 Uhr von betriebsratten
Bei uns wirds zweigeteilt: MA mit flexibler Arbeitszeit müssen abstechen. MA mit festen Arbeitszeiten müssen weder vor- noch nacharbeiten, solange es nicht übertrieben wird. Im Prinzip plädiere ich auch fürs abstechen....schliesslich wird keine Arbeitsleistung erbracht.
Erstellt am 02.11.2007 um 18:05 Uhr von Bergmann
@ Betriebsratten,
wenn du schon abstechen möchtest-- was ist mit dem Toilettengängen, dem Biss ins Brot etc -- da werden auch keine Arbeitsleistung erbracht !!
Fast hät ichs vergessen-- der Bürotratsch muß unbedingt mit rein !!
Erstellt am 03.11.2007 um 15:05 Uhr von SSGG
Luni,
wir haben eine BV abgeschlossen, die unserer Firmenkultur entspricht.
Dies bedeutet, daß auch in den sogenannten *Rauch*Pausen überwiegend Dienstgespäche geführt werden und somit nicht abgestempelt werden muß.
Es gibt ausreichend Gelegenheiten, in denen auch die nichtrauchenden KollegInnen die Arbeitszeit unterbrechen, um eine Obstpause abzuhalten oder einfach, wie Bergmann bereits sagte, in der Teeküche tratschend keine Arbeitsleistung erbringen.
Gibt es eigentlich eine Mittagspause, die wirklich zur Erholung genutzt wird, oder wird selbst dort überwiegend dienstlich gesprochen?
Es liegt im Ermessen des AN, wirklich Zeit ohne Arbeitsleistung nachzuarbeiten...und dies passiert ohne Probleme!
Ach, und nicht zu vergessen, vorhandene Kommunikationsprobleme haben sich
durch diese Treffen vor der Tür gelöst....