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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenberechnung bei Feiertag

LB
Lisi Black
Jun 2019 bearbeitet

Guten Tag. Nachdem ich jetzt eine Stunde erfolglos im Internet gesucht habe, würde ich mich freuen, wenn ich eine Antwort hier erhalten würde. Heute, Christi Himmelfahrt - Feiertag. Ich arbeite im Gastgewerbe - 20-Stunden Woche 5 Tage/4 Stunden Am heutigen Feiertag waren 6,5 Stunden - heißt 2,5 Überstunden. Da der Feiertag doppelt gerechnet wird, heißt das, das ich insgesamt 13 Stunden gearbeitet habe. (denn - ich bekomm ja nicht nur 2x die 4 Stunden, die ich gemeldet bin - sondern habe insgesamt 5 Überstunden gemacht) Nun zu meiner Frage. Da ich ja am Tag nur 4 Stunden bezahlt bekomme, heißt das ja auch, dass ich nur 4 Stunden Feiertagszuschlag bekomme. Oder? grübel Im Prinzip habe ich von daher schon 2,5 nicht bezahlte Stunden (wegen eben dem fehlenden Feiertagszuschlag) und ... 2,5 Überstunden, die ich ja offiziell geleistet habe. Ergibt dann insgesamt 5 Überstunden ... oder habe ich da einen Denkfehler?
Bitte um Hilfe. Liebe Grüße Lisi

30103

Community-Antworten (3)

K
krambambuli

31.05.2019 um 09:41 Uhr

Warum soll denn die Zeit doppelt berechnet werden. Du hast doch nicht doppelt gearbeitet. Wie die Zeit am Feiertag vergütet wird, hat damit nichts zu tun. Und bezahlt werden muss die tatsächlich gearbeitete Zeit.

E
Ernsthaft

31.05.2019 um 15:45 Uhr

Sich einmal näher mit Arbeit an Feiertagen und Freizeitausgleich beschäftigen, könnte hier nicht schaden.

s. dazu BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08 BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14 BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15

C
Catweazle

03.06.2019 um 13:26 Uhr

4 Stunden bekommst du wegen des Feiertags, selbst wenn du nicht gearbeitet hättest, bezahlt. 6,5 Stunden solltest du zzgl. Zuschläge bezahlt bekommen.

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