Hallo,
ich bin ganz neu als BR und habe an Euch ein paar Fragen:
Unser Arbeitgeber möchte, daß einige Kollegen auf einer Messe mehrere Tage ausstellen sollen. Ein paar sollen über das Wochenende am Messeort bleiben um beim Abbau zu helfen. Unterkunft bezahlt der Arbeitgeber (ist schon geklärt).
Meine Fragen an Euch:

Muss der Arbeitgeber Sonderzulgen zahlen? Die Tätigkeit ist bei keinem Kollegen im Arbeitsvertrag vermerkt.
Wenn die Kollegen am Wochende beleiben müssen um am Wochenanfang abbauen zu können - sind das dann Überstunden oder kann der Arbeitgeber sagen, dass ist Freizeit weil ihr ja nur in der Unterkunft seit und nicht auf der Messe arbeiten müsst. Müssen auch hier Sonderzulagen gezahlt werden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und wenn möglich tips geben, welche § ich mir zu dem Thema mal anschauen sollte.