Arbeitseinsätze außerhalb einer Betriebsstätte
Hallo, ich bin ganz neu als BR und habe an Euch ein paar Fragen: Unser Arbeitgeber möchte, daß einige Kollegen auf einer Messe mehrere Tage ausstellen sollen. Ein paar sollen über das Wochenende am Messeort bleiben um beim Abbau zu helfen. Unterkunft bezahlt der Arbeitgeber (ist schon geklärt). Meine Fragen an Euch:
Muss der Arbeitgeber Sonderzulgen zahlen? Die Tätigkeit ist bei keinem Kollegen im Arbeitsvertrag vermerkt. Wenn die Kollegen am Wochende beleiben müssen um am Wochenanfang abbauen zu können - sind das dann Überstunden oder kann der Arbeitgeber sagen, dass ist Freizeit weil ihr ja nur in der Unterkunft seit und nicht auf der Messe arbeiten müsst. Müssen auch hier Sonderzulagen gezahlt werden?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und wenn möglich tips geben, welche § ich mir zu dem Thema mal anschauen sollte.
Community-Antworten (2)
01.11.2007 um 22:17 Uhr
freisisch, ob der AG Zulagen zahlen muss, kannst Du Eurem TV entnehmen, wenn es einen gibt. Ansonsten müsste das jeder AN individuell aushandeln. Die Freizeit vor Ort wird wohl Freizeit bleiben, wenn der AN sich nicht in Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft halten muss.
02.11.2007 um 09:05 Uhr
Hallo freisisch,
normalerweise handelt es sich bei solchen Sachen ja um Reisen. Also sollten entsprechende Spesensätze gezahlt werden. Am Wochenende haben die MA ja Freizeit, nur können sie diese eben nicht zuhause verbringen, was ihnen aber wohl freistünde. Ergo auch Spesen. Zu etwaigen Zulagen hat Lotte ja schon alles gesagt.
Grüße, Saluk
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