Wer kann mir kurzfristig helfen? Dürfen Teilzeitbeschäftigte die vom ArbZG eingeräumten 10 Stunden am Tag arbeiten und sind Arbeitsverträge mit dem Zusatz "... ist bereit, bei Bedarf bis zur vollen Arbeitszeit von 40 Stunden zu arbeiten" rechtens? Bei der letzten Frage verbirgt sich dahinter, dass damit keine Überstunden vergütet werden, dies würden erst nach 40 Stunden anfallen. Bereits jetzt schon Danke für die Antwort- Kathinka