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Zahlung von Weihnachtsgeld

T
thomas1974
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

auf mich als BR kam nun ein Mitarbeiter zu, der im November gekundigt hat , aber noch bis Ende Jan (Resturlaub 60 TAge) und Überstunden noch als Mitarbeiter geführt ist. Er habe von der Personalabteilung gehört das er dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bekommt. Wegen ausscheiden aus dem Betrieb vor März.

Ist ja eigentlich soweit nix ungewöhnliches.

Jetzt steht aber in seinem Arbeitsvertrag nur unter Sonderzahlungen. das er 50 % Weihnachtsgeld bekommt. Nix von Freiwilliger Leistung .

Hätte er denn vor dem Arbeitsgericht eine chance??

6.86408

Community-Antworten (8)

S
Sternburg

01.11.2007 um 14:47 Uhr

Ich gehe davon aus, dass Du Novemer 2006 meinst ;-)

Ich glaube nicht, dass er Erfolg haben wird...

Wie Du es darstellst, gab es das Weihnachtsgeld 'einfach so', also nicht als Anerkennung für geleistete Arbeit, nicht als Treueprämie oder ähnliches. In diesem Fall urteilen die Gerichte, dass bei vorzeitigem Ausscheiden der Anspruch leider komplett entfällt.

Dazu gibt es eine interessante Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Weihnachtsgeld/wga03.htm

T
thomas1974

01.11.2007 um 15:08 Uhr

schrieb ich November ?? Meinte doch Oktober aber dann 2007, also aktuell.

S
Sternburg

01.11.2007 um 15:16 Uhr

Ok, aber dann wirds komisch...

Also ist der Kollege das ganze Jahr 2007 und darüber hinaus beschäftigt und soll kein Weihnachtsgeld für 2007 bekommen, weil er vor März 2008 die Firma verlässt???

DAS sollte er dann tatsächlich gerichtlich 'prüfen' lassen.

E
ego112

01.11.2007 um 15:58 Uhr

Es spielt eigentlich keine Rolle ob freiwillig oder tariflich. Diese Zahlungen werden in der Regel von den AG zurückgefordert, wenn der Termin für den Ablauf der Kündigungsfrist, vor dem 31.03.07 liegt. Und dieses auch mit Erfolg. Nun weiss ja keiner wie der AV aussieht, aber der Satz bezüglich der Sonderzahlung wäre Interessant.

P
paula

01.11.2007 um 16:50 Uhr

Der AV ist hier sicher entscheident. Eine Rückforderung ist eigentlich nur möglich wenn es sich um eine Leistung für Betriebstreue handelt. Wenn das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter hat ist so etwas nicht möglich

K
Kölner

01.11.2007 um 17:08 Uhr

@paula ...aber welcher AG nennt das Weihnachtsgeld auch 'Weihnachtsgeld'? ;-)

B
Barbara

02.11.2007 um 10:44 Uhr

Hallo, unser TV regelt es tatsächlich so: das Weihnachstgeld(Jahressonderzahlung) wird mit Novembergehalt gezahlt. Wer die Firma bis zum 31.3. verlässt ( auch wenn er noch im März arbeitet) muss das Geld zurückzahlen. TV oder AV genau prüfen.

P
paula

02.11.2007 um 11:54 Uhr

@kölner

Lieschen Müller die keine Infos der IHK oder HWK ließt und meint alle hätten sich lieb :-)))))

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