Hallo Forum

auf mich als BR kam nun ein Mitarbeiter zu, der im November gekundigt hat , aber noch bis Ende Jan (Resturlaub 60 TAge) und Überstunden noch als Mitarbeiter geführt ist. Er habe von der Personalabteilung gehört das er dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bekommt. Wegen ausscheiden aus dem Betrieb vor März.

Ist ja eigentlich soweit nix ungewöhnliches.

Jetzt steht aber in seinem Arbeitsvertrag nur unter Sonderzahlungen. das er 50 % Weihnachtsgeld bekommt. Nix von Freiwilliger Leistung .

Hätte er denn vor dem Arbeitsgericht eine chance??