Erstellt am 11.11.2015 um 08:27 Uhr von fkusi
Das wird schwierig.Ich gehe mal davon aus dass jeder MA einen Arbeitsvertrag hat wo Schichtarbeit geregelt ist,aber nicht das er nur in Schicht 1 eingesetzt werden muß.
Im Rahmen des Direktionsrechts hat nun der AG das Recht den MA X von Schicht 1 in Schicht 2 zu verschieben.
Natürlich müssen bei der Planung z.B. das Arbeitszeitgesetz beachtet werden so dass
die Ruhezeiten zwischen den Schichten eingehalten werden.
Aber versucht es mal über § 91 BetrVG, vielleicht treffen ja einige Kriterien für euer Unternehmen zu.
Erstellt am 11.11.2015 um 09:41 Uhr von gironimo
Diese Meinung vertrete ich nicht.
Der BR ist doch bei der Schichtplanung in der Mitbestimmung. Also kann ein einmal von Euch mitbestimmter Dienstplan nicht einfach geändert werden, sondern Ihr müsst der Änderung zustimmen.
Da stellt sich also die Frage, warum will der AG überhaupt die Änderung und wie kann das Problem aus Eurer Sicht anders gelöst werden?
Erstellt am 11.11.2015 um 10:09 Uhr von celestro
@ gironimo
Richtig, Mitbestimmung. ABER ....
und hier kommt eben das große ABER, welches nicht 100%ig aus der "Frage" hervor geht. Wo liegt überhaupt das Problem ?
Wenn der AG einfach nur mal durchrotieren will ... ob ein Arbeitsgericht / eine Einigungsstelle das verhindern würde ? Ich hege Zweifel ...
Und warum wollen die MA das nicht ?