Erstellt am 28.05.2019 um 20:26 Uhr von celestro
Erstellt am 28.05.2019 um 20:53 Uhr von MiCap11082014
Gibt es da irgendeine gesetzliche Info? Also wo man es nachlesen kann ?
Erstellt am 28.05.2019 um 21:07 Uhr von nicoline
https://umziehen.de/suche-planung/sonderurlaub-bei-umzug-104
Erstellt am 29.05.2019 um 06:17 Uhr von BRHamburg
Die Antwort von Celestro ist zu 99% richtig. Es gibt einen Anspruch, wenn der Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt. Das dürfte zwar nur selten wirklich vor kommen, aber dann hat man Anspruch auf Freistellung.
Erstellt am 29.05.2019 um 10:42 Uhr von alter Mann
MiCap11082014, Du hast keinen Anspruch, weil es eben keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. (aber natürlich die Ausnahme, die BRHamburg erwähnt)
Erstellt am 29.05.2019 um 10:49 Uhr von MiCap11082014
Erstellt am 30.05.2019 um 12:49 Uhr von celestro
"Es gibt einen Anspruch, wenn der Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt. Das dürfte zwar nur selten wirklich vor kommen, aber dann hat man Anspruch auf Freistellung."
Das der AN aufgrund des Wunsches des AG "innerorts" umzieht dürfte wirklich selten vorkommen. Quasi überhaupt niemals.