Zwangsurlaub bei fehlender Beschäftigung?
Nach meinen Informationen ist Urlaubnahme nach Baustellenwechsel und fehlendem Anschlußprojekt nicht statthaft, aber gängige Praxis:"Nimm erst mal Deinen Urlaub, bis wir was für Dich haben!" Was sind Sozialstunden? Wer kann zu der Thematik die gesetzliche Grundlage angeben?
Community-Antworten (3)
31.10.2007 um 14:58 Uhr
§ 616 BGB. Begründet den Anspruch des AN gegenüber dem AG auf Lohnfortzahlung, obwohl keine Beschäftigung vorhanden ist. ( Ganz vereinfacht ausgedrückt ).
31.10.2007 um 15:37 Uhr
Hallo ego112, Vielen Dank! In § 616 BGB steht, dass man sich Beiträge zu Kranken- bzw. Unfallversicherung anrechnen lassen muss. Betrifft das den AG-Anteil oder wie ist das gemeint?
31.10.2007 um 18:14 Uhr
Dieses bezieht sich nur auf die Haftung dritter. Heisst nichts anderes als das Du, falls der Arbeitsausfall von einem anderen verursacht wurde, Du dem AG Deine Rechte in Bezug auf evtl. Schadensersatz (Lohnausfall)abtreten musst. So verstehe ich dass jedenfalls.
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