Erstellt am 31.10.2007 um 13:58 Uhr von ego112
§ 616 BGB.
Begründet den Anspruch des AN gegenüber dem AG auf Lohnfortzahlung, obwohl keine Beschäftigung vorhanden ist. ( Ganz vereinfacht ausgedrückt ).
Erstellt am 31.10.2007 um 14:37 Uhr von Bernhard
Hallo ego112,
Vielen Dank!
In § 616 BGB steht, dass man sich Beiträge zu Kranken- bzw. Unfallversicherung anrechnen lassen muss. Betrifft das den AG-Anteil oder wie ist das gemeint?
Erstellt am 31.10.2007 um 17:14 Uhr von ego112
Dieses bezieht sich nur auf die Haftung dritter. Heisst nichts anderes als das Du, falls der Arbeitsausfall von einem anderen verursacht wurde, Du dem AG Deine Rechte in Bezug auf evtl. Schadensersatz (Lohnausfall)abtreten musst.
So verstehe ich dass jedenfalls.