Freistellung für Vorstellungsgespräche?
Hallo Zusammen,
eine Kollegin ist auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Sie hat einen festen Arbeitsvertrag und hat auch keine Kündigung bekommen.
Muss der AG ihr für Vorstellungsgespräche freigeben? Oder muss sie dafür Urlaub nehmen? Hätte sie bereits die Kündigung wäre dies ja klar aber was ist wenn das nicht der Fall ist???
Für Euere Antworten vielen Dank im Voraus! ;o)
Viele Grüsse, Vicky
Community-Antworten (6)
31.10.2007 um 12:28 Uhr
Hallo Vicky,wenn ihr Chef ihrer Kollegin, Frei geben würde ,dann mit sicherheit nur aus Kulanz oder freundlichkeit,es gibt kein Gesetz das ihr die bezahlte freistellung anrechnen lässt . Vorstellungs-Gespräche sind Privat . Geht es um das FREISTELLEN oder um die BEZAHLUNG ? MFG Troisdorfer
31.10.2007 um 12:35 Uhr
Es ging um die bezahlte Freistellung... ;o)
Meine Frage ist damit beantwortet! Vielen herzlichen Dank für dei schnelle Antwort!
Viele Grüsse,
Vicky
31.10.2007 um 13:41 Uhr
Will die Kollegin denn tatsächlich, dass ihr alter AG davon erfährt, dass sie sich eine neue Stelle sucht? Da wäre doch wohl Urlaub angebrachter, oder?
31.10.2007 um 14:23 Uhr
@troisdorfer, ......kein Gesetz das ihr die bezahlte freistellung anrechnen lässt ....
sorry doch! es sei denn.....der AG hat die Beendigung des Arbeitsverhältnises erklärt.
Der Arbeitgeber hat zur Arbeitssuchmeldung die/den Arbeitnehmer/in freizustellen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Gemäß § 616 BGB gibt es für die Zeit der Arbeitssuchmeldung eine Vergütungspflicht.
Für Vorstellungsgespräche gilt sinngemäß das Gleiche. Der AG, bei dem das Vorstellungsgespräch geführt wird, muss nicht angegeben werden.
31.10.2007 um 14:31 Uhr
pirat@ Oben schreibt sie ganz deutlich !!! DEUTLICH !!! "Sie hat einen festen Arbeitsvertrag und hat auch keine Kündigung bekommen".
Gaaaanz Deutlich.
Bitte bring Vicky nicht durcheinander . :-))) MFG
Robin H@ Geb dir völlig recht ...
31.10.2007 um 14:38 Uhr
@troisdorfer, ...... ich habe nur deeeiiiinn posting gerade gerückt !!! Verwirrung liegt mir fern. Info nutzt eventuell Anderen......CAPICHE! :-)
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