Vorstellungsgespräche beim Betriebsrat
Hallo ihr Lieben,
ich habe da einmal ein kleines Anliegen (was sonst ;-)) ...
Ich habe kurz nach der Wahl einmal von einer Entscheidung eines Gerichtes gelesen, dass der Betriebsrat über angedachte Vorstellungsgespräche mit Bewerbern zu informieren ist, damit der Betriebsrat Gelegenheit hat den Wunsch zu äußern auch mit dem Bewerber (separat) zu sprechen.
Ich weiss, dass der Betriebsrat keinen Anspruch hat an den Bewerbungsgeprächen der Geschäftsfürhung teilzunehmen, sondern "nur" von den Ergebnissen und gesammelten Informationen informiert werden muss, damit der Informationsstand, welcher zu einer Entscheidung bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes geführt hat, gleich ist ...
Nun habe ich irgendwann einmal eine Entscheidung eines Gerichtes (LAG ?? BAG ??) gelesen, dass der Betriebsrat über angedachte Vorstellungsgespräche mit Bewerbern zu informieren sei, damit dem Betriebsrat die Möglichkeit gegeben ist, einen Gesprächswunsch zu äußern.
Die Geschäftsführung muss den Gesprächswunsch des Betriebsrats dann an den Bewerber weiterleiten, welcher dann immer noch Entscheiden kann, ob er mit dem Betriebsrat sprechen möchte ....
Kann hier zufällig jemand meine Erinnerung bestätigen (evtl. mit Entscheidungsangabe) oder definitiv wiederlegen ??
Community-Antworten (5)
05.09.2006 um 13:15 Uhr
BAG vom 28.06.2005 Akz: 1 ABR 26/04 Aber Vorsicht: Das war ein gaaaanz spezieller Fall!
05.09.2006 um 13:39 Uhr
Danke,
ist leider nicht genau das Urteil, welches mir im Kopfe rumschwebt ..
Ich bin der Meinung, dass der Betriebsrat den Anspruch hat, im voraus über die Termine der Gespräche informiert zu werden um eben den Wunsch äußern zu können, dass man (der Betriebsrat) mit der eingeladenen Person ebenfalls gerne ein Gespräch führen möchte ...
Scheine mich da aber wohl doch zu irren ..
05.09.2006 um 13:44 Uhr
Ich kenne leider nur dieses BAG-Urteil. Aber vielleicht hat ein anderer kluger Kopf dieses Forums noch eine Idee dazu...
05.09.2006 um 14:49 Uhr
McNow,
Du hast nicht rein zufälligerweise den Däubler Kommentar zur Hand? (10. Aufl., §99, RN 147)
Führ der AG persönliche Vorstellungsgespräche durch, hat der BR KEIN Recht zur Beteiligung.
Das kann jedoch von Fall zu Fall oder generell durch BV vereinbart werden (LAG Berlin 11.2.85).
Der AG ist aber verpflichtet, den BR über diejenigen Informationen und Erkenntnisse, die sich aus Vorstellungsgesprächen ... ergeben, zu unterrichten (LAG Hamm, 26.9.03)
05.09.2006 um 15:02 Uhr
Ja, habe den DKK vorliegen und soweit ist mir das auch bekannt.
Wie gesagt, ich war der Meinung von einen Anspruch auf vorherige Mitteilung der Gesprächstermine mal in einem Urteil gelesen zu haben, damit der BR selber ein (separates) Gespräch mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin führen kann, sofern der Bewerber (oder die Bewerberin) einwilligt.
Aber es scheint, dass ich mich da wirklich geirrt habe.
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