Ausweitung eines Zeiterfassungsgerätes ohne den BR zu informieren - wie sollen wir uns nun verhalten?
Vor etwa drei Jahren hat der BR der Einführung einer "Stempeluhr" für das Reinigungspersonal zugestimmt, wobei die Zeiterfassung nur zur Anwesenheitskontrolle dienst, das arbeitszeitkonto wird damit nicht abgerechnet. Nun hat der Arbeitgeber, ohne den BR zu informieren, die Stempleuhr auch auf die Haustechniker und den Lagerverwalter ausgeweitet. Prinzipiell haben wir nichts dagegen. Aber wie sollen wir uns nun verhalten?
Community-Antworten (3)
30.10.2007 um 21:28 Uhr
Hallo Nach § 87 Nr. 6 BetrVG seit ihr in der Mitbestimmung, dass heißt das ohne euch gar nichts läuft. Verstößt der AG dagegen habt ihr die Möglichkeit des § 23 Abs. 3 BetrVG, drohen reicht meistens. Sollte euer AG daran zweifeln das überhaupt ein MBR besteht, entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren.
30.10.2007 um 23:40 Uhr
Dem ist nichts hinzuzufügen - gar nichts
31.10.2007 um 00:05 Uhr
@ Don Na dein glück!!! ;-)))
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