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Welcher Unterschied besteht zwischen Personenwahl und Listenwahl?

N
Neuling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

ich habe ein paar grundlegende Fragen zur BR Wahl! Ich bin Neuling im der Kandidatur für die anstehende BR Wahl. Der alte Betriebsrat möchte natürlich vehement wieder gewählt werden und mir weht bei allen Fragen die ich ihnen stelle, eine eisige Brise entgegen ( eher ein Orkan :shock: ) oder man behauptet, auf meine Fragen keine Antwort zu wissen; ich werde mit Argumenten wie: "bitte stell die Frage erst nachdem wir ( bzw. der fast BR identische Wahlvorstand ) seine Fortbildung hatte..." abgewimmelt.

Info nebenbei: Der amtierende BR ist in meinen Augen für seine Arbeit unqualifiziert, da sich die Fahne immer nach dem Wind der Geschäftsleitung richtet...genauer gesagt: die Schleimer vor dem Herrn...!

Ich bin so fassungslos und enttäuscht, weil sie gerade eine neue Betriebsvereinbarung unterzeichnet haben, die schier unfassbar ist ( z.Bsp. weniger Pausen, Ausweitung der Kernarbeitszeit, SA+SO Arbeit, keinerlei Zuschläge für Nachtarbeit..u.ä. ) und ich machtlos dagegen bin, für die Zukunft aber noch schlimmeres verhindern möchte, daher mein Wunsch der Kandidatur. Soviel zur Vorgeschichte.

Kommen wir jetzt zu meiner aktuellsten Frage: Bei der letzten Wahl 2004 durften die Mitarbeiter 7 Kreuze machen, was auf eine Personenwahl schliessen lässt. Laut mdl. Aussage der BR Vorsitzenden, soll es auch dieses Mal wieder eine Personenwahl geben. Ferner soll jeder Kandidat 11 Stützunterschriften sammeln. Irgendwie kapiere ich nicht, wie das seinerzeit ging und jetzt gehen soll??? Der Gesetzgeber geht ja von einer Listenwahl aus. Soll das also heissen, daß es "Fall1": eigentlich eine Listenwahl war und jede Liste nur aus einer einzigen Person bestand? Oder war es "Fall2": evtl. so, daß alle Bewerber auf einer einzigen Liste "gesammelt" wurden? Wozu rannten dann damals alle einzelnen Bewerber mit einer Vorschlagsliste durch die Gegend, um Stützunterschriften zu sammeln? Was habe ich bei Fall 2 von der Information zu halten, daß angeblich für diese Wahl jeder einzelne Kandidat 11 Stützunterschriften beizubringen hat? Mich verwirrt das irgendwie völlig...íst die Wahl am Ende gar untechtens?

Wo kann ich einen link finden, um das in einfachen, verständlichen Worten erklärt ist.

Ich hoffe,ihr verstehst meine Frage, mich verwirrt selbst die Formulierung meiner eigenen Frage!

Recht lieben Dank und einen herzlichen gruß von PETRA

5.131012

Community-Antworten (12)

M
Marco

01.02.2006 um 23:40 Uhr

Hallo Petra

Wenn Ihr bei der letzten Wahl 7 Kreuze machen konntet, war die Wahl eine Personenwahl. Bei einer Personenwahl gibt es nur 1 Liste.

Werden beim Wahlvorstand mehr als nur 1 Liste eingereicht, so findet die Wahl als Listenwahl statt. Das heißt, der Wähler hat nur noch 1 Stimme und zwar nicht für 1 Person sondern für die gesamte Liste.

Wenn Du eine eigene Liste aufstellen möchtest, kannst Du das also gerne tun. Beachte aber bitte unbedingt folgendes.

Suche Dir Kolleginnen und Kollegen aus, die sich gerne mit Dir Zusammen auf eine EIGENE Liste aufstellen lassen möchten. Beachte jedoch, das die Bewerber oben auf der Liste mehr Chancen haben, als die unten. (Erkläre ich gleich genauer gg)

Die Liste muss folgendermaßen aufgeteilt sein:

Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl am 03.03.06 im Betrieb BlaBla GmbH Kennwort der Liste : (Irgendwas Sinnvolles) Listenführer/in : Solltest Du dann sein

Lfd. Nr/Name/Vorname/Geb-Datum/Art der Beschäftigung/Stützunterschrift

Zusätzlich von jedem Bewerber die "Schriftliche Zustimmung zur Bewerbung" einholen. z.B.

Hiermit bin ich mit der Kandidatur auf der Vorschlagsliste "(Kennwort)" zur BR-Wahl am 03.03.06 im Betrieb BlaBla GmbH einverstanden.

Unterschrift

Hast Du soviele Bewerber auf Deiner Liste, wie Stützunterschriften im Wahlausschreiben gefordert sind, hast Du alle Auflagen erfüllt, und kannst die Liste beim Wahlvorstand einreichen. Denn die Liste stützt sich ja durch die Bewerber selbst. Aber bitte auch an die schriftliche Zustimmung zur Kandidatur von jedem einzelnen Bewerber denken.

Hast Du weniger Bewerber als Stützunterschriften gefordert, musst Du noch welche bei Kollegen sammeln.

Am Besten ist, Du machst auf der Vorschlagsliste selber unten noch eine kleine Tabelle mit der Überschrift: "Folgende Arbeitnehmer unterstützen unseren Wahlvorschlag"

Name/Vorname/ Art der Beschäftigung/ Unterschrift

Du kannst Stützunterschriften sammeln, soviele wie Du willst. Aber mindestens so viele, wie im Wahlausschreiben gefordert.

Wenn Du die Stützunterschriften auf einem separaten Blatt sammeln möchtest, achte bitte darauf, das Du bei Abgabe die beiden Blätter "körperlich fest miteinander" verbunden hast. Also Zusammen tackern. Ist zwar nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nötig wenn das Kennwort angegeben ist, kann aber trotzdem Ärger bereiten wenn der Wahlvorstand sich auf ältere Wahlleitfäden bezieht.

Ich hoffe, ich habs einigermaßen verständlich rüber bringen können :-)

Gruß

Marco

M
Marco

01.02.2006 um 23:50 Uhr

Hier noch ein Link, wie die Auszählung funzt :-)

http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml

Gruß

Marco

FB
Frank B.

02.02.2006 um 07:58 Uhr

Ich möchte nicht weiter auf das Wahlprozedere eingehen, mehr auf die angesprochenen Sachen, wie Zuschläge. Hier drängt sich mir die Frage nach einem Tarifvertrag und der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft auf. Denn keine Zuschläge für Nachtarbeit zu zahlen halte ich für rechtswidrig, wenn sie im Tarifvertrag stehen.

N
Neuling

02.02.2006 um 15:30 Uhr

Hallo Marco,

besten Dank für Deine detaillierte Antwort. Ich konkretisiere noch einmal meine brennendste Frage, die ich habe:

Der aktuelle BR SAGT, daß es eine Personenwahl gäbe. Der aktuelle BR SAGT ferner, daß von JEDEM einzelnen Bewerber eine Stützunterschriftenliste eingereicht werden muß. (11 Stück bei 201 Mitarbeiten, oder?)

Ich bin der Meinung, daß das nicht stimmt!!! >>> der Widerspruch liegt da, daß bei 201 Beschäftigten der Gesetzgeber von einer Listenwahl ausgeht. Sollte eine Personenwahl durchgeführt werden, so dürfte es nur eine einzige Liste geben, dauf der ALLE Kandidaten stehen. Was weiterhin bedeuten würde, daß nur diese Liste die Stützunterschriften (meines erachtens 11, weil 20% von 201 ergibt 10,05) benötigen würde, nicht jeder einzelne der dort aufgelisteten Kandidaten!!!??? - was deren Aussage entgegensteht, daß JEDER Bewerber eine Sützunterschriftenliste einreichen soll.

Kann es sein, daß der amtierende BR bzw. Wahlvorstand gerade dabei ist, eine "falsche" Wahl durchführen zu wollen?

Vielen Dank für eure weitern Antworten. Hoffe, ich habs nicht zu kompliziert dargestellt,

euer Neuling

M
Marco

02.02.2006 um 23:07 Uhr

Hallo Neuling,

Euer BR redet stuss. Weder BR noch Wahlvorstand können eine Personenwahl erzwingen. Wenn Du auf die Feinheiten achtest die ich oben beschrieben habe und die Liste fristgerecht beim Wahlvorstand eingeht, gibt es automatisch eine Listenwahl. Der Wahlvorstand muss Dir die Einreichung der Vorschlagsliste schriftlich bestätigen.

Stützunterschriften braucht Ihr 10. Schau aber bitte nochmal in das Wahlausschreiben hinein, dort ist die Anzahl der Stützunterschriften anzugeben.

Eine falsche Wahl kann von Seite des BR oder Wahlvorstands so nicht durchgeführt werden. Les Dir bitte das Wahlausschreiben mal genau durch ;-)

Gruß

Marco

N
Neuling

02.02.2006 um 23:48 Uhr

Lieber Marco,

Du redest meine Sprache :-))) stimmt, die reden Ober-Stuss!!! Ich muß dazu sagen, daß mir eine Personenwahl sehr gut "in den Kram" passt, weil ich sie objektiver finde, als eine Listenwahl, wo man ja nur ein Kreuz abgeben darf und einem evtl. nicht alle Listen in ihrer Komplettheit zusagen. In meinem Unternehmen wurden bisher alle Wahlen nach diesem (wie ich inzwischen weiß) unzulässigen Prinzip durchgeführt, hat noch nie einer was gesagt und somit....lassen `mer die erstmal ;-)

Ich habe für meine Person keine Probleme mit beiden Wahlformen. ( Habe genügend Stützer und Befürworter). Mich stört, daß sie eine Art Halbwissen "verkaufen" und neue Kandidaten mit dem Problem "Stützunterschriften sammeln" belästigen.

lasse mich überraschen, wei es weitergeht ....

Der "Neuling"

FW
Frank WVL

04.02.2006 um 13:13 Uhr

Hallo Marco, ich bin zum 3. mal im WV und habe nun die Frage ob eine Personenwahl noch zulässig ist oder nicht. Der zu wählende BR besteht aus 9 Mitgl.. Ich lese immer wieder, in Artikeln nur Beiträge zu Listenwahlen. Ich habe kein Problem mit Listenwahlen, nur melden sich in unserem Unternehmen max. 15 Mitarbeiter zur Kanditatur.

Gruß

Frank WVL

M
Marco

04.02.2006 um 13:21 Uhr

Hallo Frank,

wenn sich alle Kandidaten einig sind und sich auf die gleiche Vorschlagsliste eintragen und keine 2. Liste eingereicht wird, findet die Personenwahl automatisch statt.

Aber verlassen würde ich mich darauf nicht ;-)

Gruß

Marco

FW
Frank WVL

04.02.2006 um 14:54 Uhr

Hallo Marco, Dank für deine Antwort, hat super geholfen. Kann jetzt der Kandidat ein formloses Blatt mit 3 Stützunterschriften, beim WV abgeben und sich durch den WV auf diese eine Liste eintragen lassen? Oder muß er sich direkt auf diese Liste eintragen? Wie ist es dann mit den Stützunterschriften?

Danke im vorraus!

Gruß Frank

M
Marco

04.02.2006 um 17:45 Uhr

Hallo Frank,

ich hoffe, wir reden nun nicht aneinander vorbei.

Ein Kandidat kann sich nicht auf eine Liste eintragen lassen und 3 Stützunterschriften bei seiner Kandidatur einreichen. Die geleisteten Stützunterschriften zählen immer für die ganze Liste.

D.h. Stützunterschriften können erst nach "Fertigstellung" der Vorschlagsliste für die gesamte Liste gesammelt werden. Die Liste kann auch durch 2 Beauftragte Euerer Gewerkschaft unterstützt werden.

BetrVG §14

(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein, in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. (bisher Abs. 8)

Schönen Gruß

Marco

FW
Frank WVL

06.02.2006 um 12:22 Uhr

Hallo Marco, soweit Alles klar. Nur noch einmal zu meinem Verständnis.

Kanditat kann sich formlos beim WV melden und sich in die Liste eintragen. Stützunterschriften können dann für diese Liste gesammelt werden, nach Fertigstellung, mit einem Zwanzigsel als Unterschriftenmenge. Können die einzelnen Kandidaten auch auf diese Liste ihre Stützunterschrift geben, also sich selber stützen?

Jetzt schon meinen Dank für deine Antwort. Frank

R
Rattle

06.02.2006 um 13:12 Uhr

hallo,

du kannst dich selber unterstützen, das steht in der wahlordnung drin. vielleicht kann ja jemand die quelle nennen, muss gleich zur schicht sonst hätte ich copy&paste gemacht.

für die gewerkschaftsliste bracht der wahlvorstand nicht unbedingt stützunterschriften, nur wenn du eine eigene vorschlagsliste erstellst.

mfg

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