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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausscheiden mit Abfindung.

TF
Tante Frieda
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen! In unserem BR Sitzt ein sehr engagierter Kollege, einfaches Mitglied. Er ist 63, der Arbeitgeber möchte ihn gerne los werden. Kündigungsfrist acht Monate zum Quartalsende. D.h., jetzt wäre eine Kündigung zum 31. März 2020 möglich, wenn er kein Betriebsratsmitglied wäre. Er wäre dann 64 und hätte noch zwei Jahre bis zur Rente. Nun stellt sich die Frage nach der Arbeitslosigkeit. Wenn er sich arbeitslos meldet, kriegt er doch mit Sicherheit eine Sperre, oder? Maximum sind drei Monate, richtig? Stimmt es, dass die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet würde, weil die Kündigungsfristen eingehalten worden sind? Oder hat er ein Problem, weil ihn der Arbeitgeber regulär, wegen Betriebsratsitgliedschaft, gar nicht loswerden kann? Die Abfindung ist großzügig bemessen: ein volles Bruttojahresgehalt.

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Community-Antworten (11)

C
Challenger

25.05.2019 um 23:09 Uhr

Zitat : Stimmt es, dass die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet würde, weil die Kündigungsfristen eingehalten worden sind?

Stimmt, Vergleich :

Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld - Finanztip https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/abfindung-arbeitslosengeld/

Wenn der Arbeitgeber ihn gerne los werden möchte, kann er vielleicht pokern und sich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses UNWIDERRUFLICH freistellen lassen.

C
celestro

26.05.2019 um 02:21 Uhr

"Die Abfindung ist großzügig bemessen: ein volles Bruttojahresgehalt."

das ist wohl Ansichtssache. Je nachdem, wann der Kollege bei Euch angefangen hat (z.B. mit 17 Jahren) ... dann wäre bei einer Betriebszugehörigkeit von 46 Jahren und der Tatsache "Betriebsratsmitglied und demnach eigentlich nicht kündbar" die Abfindungshöhe nicht nur NICHT großzügig, sondern ein schlechter Witz.

TF
Tante Frieda

26.05.2019 um 10:37 Uhr

@celestro: der Kollege wäre beim Ausstieg 64, zwei jahre vor der Rente. Da ist ein volles Bruttojahresgehalt nicht sooo schlecht.

N
nicoline

26.05.2019 um 12:05 Uhr

tantefrieda ich bin da bei celestro, schon erst recht, wenn man bedenkt, dass die Abfindung versteuert werden muss. https://www.finanztip.de/steuererklaerung/abfindung-versteuern/

TF
Tante Frieda

26.05.2019 um 13:04 Uhr

Ok, vielen Dank. Meint ihr, die Abfindung würde zumindest teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet, weil ja eine Auflösung des Vertrages eigentlich nicht möglich ist?

B
BRHamburg

26.05.2019 um 13:14 Uhr

Die Kündigungsfrist bei 2020 aber nicht eingehalten sondern um 12 Monate gekürzt.

N
nicoline

26.05.2019 um 14:33 Uhr

Die Kündigungsfrist bei 2020 aber nicht eingehalten sondern um 12 Monate gekürzt. Stimmt, denn er hat ja die individuelle Kündigungsfrist + die Einjährige als BR, um die Antwort mal etwas zu genauern.

X
XYZ68

27.05.2019 um 09:44 Uhr

Ich bin da voll bei Celestro,

je nach Betriebszugehörigkeit ist ein Bruttojahresgehalt nicht viel., schon gar nicht für ein BR-Mitglied, dass mindestens noch bis 2022 nur aus wichtigem Grund kündbar wäre.

Ich würde mich da auch eher auf eine unwiderrufliche Freistellung einlassen, wenn überhaupt. Die ganze Sache würde ich jedenfalls von einem Anwalt prüfen lassen.

@ Tante Frieda Ich befürchte schon, dass das Arbeitsamt die Abfindung zumindest teilweise anrechnen würde, dass kann man aber vorher abklären. Aber auch Vater Staat würde die Hand aufhalten.

C
Cyber99

27.05.2019 um 12:03 Uhr

Zitat tante frieda: "Die Abfindung ist großzügig bemessen: ein volles Bruttojahresgehalt"

Das mit der Abfindungshöe ist immer relativ und wird sehr häufig völlig falsch interpretiert. Da steht ein Bruttojahresgehalt mit einer entsprechend großen Zahl im Raum und alle denken "WOW - das ist aber großzügig!"

Man bedenke: Eine Abfindung ist ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, inklusive aller wirtschaftlichen Folgen, die der Arbeitsplatzverlust auch in der Zukunft mit sich bringt. Sehr häufig wird mit der 0,5-Monatsgehälter-Faustformel argumentiert, die in vielen Fällen ja durchaus anwendbar ist und auch zu einer angemessenen Abfindung führt. Leider tut sie das in mindestens genau so vielen Fällen eben nicht. Die Tatsache, dass es sich um ein BR-Mitglied (womöglich ein unbequemes) handelt, würde ich noch nicht einmal unbedingt berücksichtigen wollen, wobei das den Arbeitgeber durchaus dazu bringt, nochmal eine Schippe draufzulegen.

Wer sich mit dem Thema Abfindung beschäftigt sollte unbedingt mal die folgende Studie von Böckler gelesen haben:

https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_hintergrund_abfindungshoehe.pdf

Hier gibt es auch einen Link zu einer Excel-Datei, mit der man den individuellen Nachteil berechnen kann (die Berechnung ist nicht ganz einfach)

Bei dem Kollegen könnte die Rechnung, durch den Umstand, dass er doch relativ kurz vor der Rente steht, mit einem Bruttojahresgehalt und Arbeitslosengeld ganz gut aufgehen. Aber wie gesagt es müssen immer die konkreten Umstände beleuchtet werden.

Wegen der Sperrfristen in Bezug auf Arbeitslosengeld sollte unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ausschlaggebend ist diesbezüglich, wie der Aufhebungsvertrag formuliert wurde.

C
Catweazle

27.05.2019 um 20:54 Uhr

Es geht doch darum ob der Kollege vorzeitig in den Ruhestand gehen kann. Mit den angegeben Daten bin ich sicher dass es ohne große Einbußen gehen kann. Die Sperrfrist kann man einkalkulieren. Die Fünftelregelung wird sicher greifen. Bei der Versteuerung der Abfindung kommt es auf den Auszahlungszeitpunkt und besonders auf die persönliche Bemessungsgrundlage an. Es ist gut möglich, dass überhaupt keine Steuern anfallen. Es kann sogar wirtschaftlich sein auf Teile der Abfindung zu verzichten. Hier ist ein interessierter Steuerberater gefragt. Die Sperrfrist könnte man umgehen wenn die Kündigung nach der kompletten Kündigungszeit ausgesprochen wird.

D
DummerHund

27.05.2019 um 23:21 Uhr

Ich bin hier voll bei Catweazle Wäre ich der Arbeitnehmer würde ich sagen. " Chef du willst mich als Arbeitnehmer und zudem BR los werden. Ich kann mich stur stellen und wir zoffen uns. Wir können uns aber auch einigen du kündigst mir Betriebsbedingt. Ich reiche pro Forma ne Kündigungsschutzklage ein und anschliessend einigen wir uns vor der Verhandlung auf die Summe die jetzt schon im Raum steht. Anmerkung: Ich hatte gerade erst zum Jahreswechsel nach einer Betriebsbedingten Kündigung den AG gewechselt. Smile

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