Erstellt am 24.05.2019 um 20:03 Uhr von alter Mann
Bei 35 Wochenstunden habe ich bei einer 5-Tage-Woche eine tägliche Arbeitszeit von 35 : 5 = 7 Stunden. Anders wäre es, wenn bei Euch die Wochenarbeitszeit ungleichmäßig auf die Wochentage verteilt wäre. (Also z.B. Mo-Do 7,5 und Fr. 5 Stunden) Die Stunden vom AZK werden natürlich nur für die Tage eingesetzt, an denen eine Arbeitspflicht besteht. Feiertage bleiben also außen vor.
In Deinem Fall hätte man also noch 3 Tage, an denen das AZK mit insgesamt 21 Stunden angezapft wird.