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Feiertag und Schichtänderung

M
Meenzer
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage: Vorab unsere Firma hat keinen TV

Also in unserer Firma wird 3-Schicht gefahren und das 5 Tage lange. Jetzt kommt nächste Woche am Donnerstag Christi Himmelsfahrt ( Feiertag). Der Arbeitgeber war so nett und hat der Nachtschicht angeboten das sie anstatt Mittwoch auf Donnerstag frei zu haben dort zu arbeiten und dann Donnerstag auf Freitag frei zu haben. ( prinzipiell nett da längeres Wochenende). Jetzt haben Kollegen und Kolleginnen sich schon vor langem Urlaub genommen. Wie sieht das jetzt mit der Bezahlung im Urlaubsfall aus? Müssen die Kollegen und Kolleginnen auch dann in diese Schichtänderung versetzt werden obwohl sie Urlaub haben. Gibt's dort eine Regelung ? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

24.05.2019 um 13:58 Uhr

Wenn der AG so nett war, wird er doch auch diesen Punkt zur Zufriedenheit regeln.

P
Pjöööng

24.05.2019 um 14:06 Uhr

"Gibt's dort eine Regelung ?"

Das solltest Du am besten Deinen Betriebsrat fragen.

N
nicoline

24.05.2019 um 19:59 Uhr

Der Arbeitgeber war so nett und hat der Nachtschicht angeboten Na, das hört sich für mich so an, als ob es freiwillig wäre, dann kann es doch mit dem Urlaub eigentlich gar kein Problem geben.

Jetzt haben Kollegen und Kolleginnen sich schon vor langem Urlaub genommen. Du meinst sicher, dass sie 1Tag Urlaub als Brückentag beantragt haben, nehmen kann man den ja erst, wenn der Tag da ist.

Wie sieht das jetzt mit der Bezahlung im Urlaubsfall aus? Diese Frage versteh ich nicht, mit welcher Bezahlung?

Müssen die Kollegen und Kolleginnen auch dann in diese Schichtänderung versetzt werden obwohl sie Urlaub haben. Also, eine Versetzung im Sinne des BetrVG ist das nicht, aber diese Änderung ist zunächst mal mitbestimmungspflichtig durch den BR, sofern es einen gibt. Und dann muss kein Beschäftigter dieser Änderung zustimmen, ein einmal veröffentlichter Dienstplan ist verbindlich.

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