Erstellt am 27.10.2007 um 21:23 Uhr von pirat
@Biker35,
..... auf einem Ponton direkt im Hafen. Dürfen auch wir sonntags länger arbeiten?......Willst du denn?
..... denkst du ihr unterliegt dem Seerecht?
Erstellt am 28.10.2007 um 11:48 Uhr von Biker35
Unser AG ist der Meinung, dass es möglich sei, während er sonst immer darauf beharrt hat, das dies gesetzlich nicht möglich sei.
Ich weiss nicht, ob wir dem Seerecht unterliegen können, wenn wir uns doch nicht aus dem Hafen bewegen und aus eigener Kraft auch gar nicht bewegen können.
In letzter Zeit wurden bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt, da ja das frühere Ladenschlussgesetz nicht mehr gilt.
Erstellt am 28.10.2007 um 12:04 Uhr von pirat
@Biker35,
.... bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt....
Als Maximalarbeitszeit legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass höchstens 10 Stunden pro Werktag gearbeitet werden darf. Dies ist eine Ausnahmeregelung! Innerhalb von 6 Monaten muss ein Schnitt von 8 Stunden pro Werktag erreicht werden.
Trotz Ladenschlussgesetz! Auch hier meine Frage, BR vorhanden?
Such dir aus, ob du sie zum Thema Azubi oder verlängerte Sonntagsarbeitszeit beantwortest... einmal genügt!
Erstellt am 28.10.2007 um 12:13 Uhr von Immie
Er kann auch 24 Stunden öffnen,
das hat ja nichts mit den Arbeitszeiten der einzelnen AN zu tun.
Erstellt am 28.10.2007 um 13:30 Uhr von Biker35
@pirat
BR ist vorhanden
Die 10 Stunden gelten pro WERKTAG, aber wie ist es mit dem Sonntag??
@Immi
Dass der AG unbegrenzt öffnen darf, weiss ich (s. mein Hinweis auf das Ladenschlussgesetz)
Meine Frage bezieht sich einfach und allein auf die Sonntagsarbeitszeiten.
Erstellt am 28.10.2007 um 13:43 Uhr von Immie
@Biker
Schau doch mal §10 Arbeitszeitgesetz, da ist Aufgelistet wer Sonntags arbeiten darf.
Die 24 Stunden waren nicht für dich.
Hatte Pirat wohl falsch verstanden.
Sorry.
Erstellt am 28.10.2007 um 15:25 Uhr von Biker35
Dass wir sonntags arbeiten dürfen, ist auch klar. Es dreht sich nur um die Länge der Arbeitszeit, und darüber finde ich im Gesetz nichts.
Erstellt am 28.10.2007 um 15:53 Uhr von Immie
Erstellt am 28.10.2007 um 15:58 Uhr von Biker35
Auch hier steht nichts , ob ich mehr als die sonntags normalerweise höchstens 8 Stunden arbeiten darf.
Erstellt am 28.10.2007 um 16:15 Uhr von Immie
Hallo?
§11 Abs2 Arbeitszeitgesetz
...gelten die§ 3-8 entsprechend...
...dürfen die in §3 , §6Abs2 , §7 , §21a Abs4 , bestimmten Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden...
Erstellt am 28.10.2007 um 16:22 Uhr von Biker35
Hier geht es nur um die WERKTÄGLICHE Arbeitszeit - der Sonntag ist aber KEIN Werktag.
Und § 21 trifft für uns nicht zu, da wir nicht im Strtaßentransport tätig sind.
Erstellt am 28.10.2007 um 16:23 Uhr von pirat
@Biker,
Folgerung.....*gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden *!
Oder?..... Oder nicht?...... Oder doch?......
Dafür brauchte es 10 Antworten. Reife Leistung!
Erstellt am 28.10.2007 um 16:39 Uhr von Immie
@Biker35
§11 Abs2 Arbeitszeitgesetz
...für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen...
Jetzt setzt bei mir die "Ratlosigkeit" ein:-(
Erstellt am 28.10.2007 um 16:56 Uhr von Biker35
Sorry, da war ich wohl etwas schwer von Begriff - muss an meinen Zahnschmerzen liegen;-)
Dann frage ich mich, wieso unser AG eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium haben wollte...
Erstellt am 28.10.2007 um 19:02 Uhr von Kölner
@all
Ich mag mich irren, aber gilt in solchen Fällen das Arbeitszeitgesetz überhaupt? Stichwort: § 18 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz...
Erstellt am 28.10.2007 um 19:08 Uhr von Immie
Kauffahrteischiffe? Tolles Wort:-)
Es ist ein Ponton direkt im Hafen...?
Erstellt am 28.10.2007 um 19:23 Uhr von Biker35
Ich meine nicht, das wir sowas schönes wie ein Kauffahrteischiff sind. Wir können ja nicht mal selbst fahren, sondern müssten gezogen werden.
Das Teil hat schon in Rostock als Supermarkt u. ä. gedient und ist vor einigen Jahren hierher geschleppt worden.
Wir schwimmen zwar auf dem Wasser, liegen aber fest und sind ohne Um- und Abbauten auch nicht weg zu kriegen.