verlängerte Sonntagsarbeitszeit
Wir sind ein sog. Grenzhandel, also ein Supermarkt an der deutsch-dänischen Grenze, gehören aber zu einer Reederei. Auf den Fähren arbeiten die Mitarbeiter auch sonntags mehr als 8 Stunden. Unser Geschäft liegt auf einem Ponton direkt im Hafen. Dürfen auch wir sonntags länger arbeiten?
Community-Antworten (17)
27.10.2007 um 23:23 Uhr
@Biker35,
..... auf einem Ponton direkt im Hafen. Dürfen auch wir sonntags länger arbeiten?......Willst du denn? ..... denkst du ihr unterliegt dem Seerecht?
28.10.2007 um 12:48 Uhr
Unser AG ist der Meinung, dass es möglich sei, während er sonst immer darauf beharrt hat, das dies gesetzlich nicht möglich sei. Ich weiss nicht, ob wir dem Seerecht unterliegen können, wenn wir uns doch nicht aus dem Hafen bewegen und aus eigener Kraft auch gar nicht bewegen können. In letzter Zeit wurden bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt, da ja das frühere Ladenschlussgesetz nicht mehr gilt.
28.10.2007 um 13:04 Uhr
@Biker35, .... bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt....
Als Maximalarbeitszeit legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass höchstens 10 Stunden pro Werktag gearbeitet werden darf. Dies ist eine Ausnahmeregelung! Innerhalb von 6 Monaten muss ein Schnitt von 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. Trotz Ladenschlussgesetz! Auch hier meine Frage, BR vorhanden? Such dir aus, ob du sie zum Thema Azubi oder verlängerte Sonntagsarbeitszeit beantwortest... einmal genügt!
28.10.2007 um 13:13 Uhr
Er kann auch 24 Stunden öffnen, das hat ja nichts mit den Arbeitszeiten der einzelnen AN zu tun.
28.10.2007 um 14:30 Uhr
@pirat BR ist vorhanden Die 10 Stunden gelten pro WERKTAG, aber wie ist es mit dem Sonntag??
@Immi Dass der AG unbegrenzt öffnen darf, weiss ich (s. mein Hinweis auf das Ladenschlussgesetz) Meine Frage bezieht sich einfach und allein auf die Sonntagsarbeitszeiten.
28.10.2007 um 14:43 Uhr
@Biker Schau doch mal §10 Arbeitszeitgesetz, da ist Aufgelistet wer Sonntags arbeiten darf.
Die 24 Stunden waren nicht für dich. Hatte Pirat wohl falsch verstanden. Sorry.
28.10.2007 um 16:25 Uhr
Dass wir sonntags arbeiten dürfen, ist auch klar. Es dreht sich nur um die Länge der Arbeitszeit, und darüber finde ich im Gesetz nichts.
28.10.2007 um 16:53 Uhr
§11 Arbeitszeitgesetz
28.10.2007 um 16:58 Uhr
Auch hier steht nichts , ob ich mehr als die sonntags normalerweise höchstens 8 Stunden arbeiten darf.
28.10.2007 um 17:15 Uhr
Hallo? §11 Abs2 Arbeitszeitgesetz ...gelten die§ 3-8 entsprechend... ...dürfen die in §3 , §6Abs2 , §7 , §21a Abs4 , bestimmten Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden...
28.10.2007 um 17:22 Uhr
Hier geht es nur um die WERKTÄGLICHE Arbeitszeit - der Sonntag ist aber KEIN Werktag. Und § 21 trifft für uns nicht zu, da wir nicht im Strtaßentransport tätig sind.
28.10.2007 um 17:23 Uhr
@Biker,
Folgerung.....*gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden *! Oder?..... Oder nicht?...... Oder doch?...... Dafür brauchte es 10 Antworten. Reife Leistung!
28.10.2007 um 17:39 Uhr
@Biker35 §11 Abs2 Arbeitszeitgesetz ...für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen... Jetzt setzt bei mir die "Ratlosigkeit" ein:-(
28.10.2007 um 17:56 Uhr
Sorry, da war ich wohl etwas schwer von Begriff - muss an meinen Zahnschmerzen liegen;-)
Dann frage ich mich, wieso unser AG eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium haben wollte...
28.10.2007 um 20:02 Uhr
@all Ich mag mich irren, aber gilt in solchen Fällen das Arbeitszeitgesetz überhaupt? Stichwort: § 18 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz...
28.10.2007 um 20:08 Uhr
Kauffahrteischiffe? Tolles Wort:-)
Es ist ein Ponton direkt im Hafen...?
28.10.2007 um 20:23 Uhr
Ich meine nicht, das wir sowas schönes wie ein Kauffahrteischiff sind. Wir können ja nicht mal selbst fahren, sondern müssten gezogen werden. Das Teil hat schon in Rostock als Supermarkt u. ä. gedient und ist vor einigen Jahren hierher geschleppt worden. Wir schwimmen zwar auf dem Wasser, liegen aber fest und sind ohne Um- und Abbauten auch nicht weg zu kriegen.
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