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verlängerte Sonntagsarbeitszeit

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Biker35
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein sog. Grenzhandel, also ein Supermarkt an der deutsch-dänischen Grenze, gehören aber zu einer Reederei. Auf den Fähren arbeiten die Mitarbeiter auch sonntags mehr als 8 Stunden. Unser Geschäft liegt auf einem Ponton direkt im Hafen. Dürfen auch wir sonntags länger arbeiten?

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Community-Antworten (17)

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pirat

27.10.2007 um 23:23 Uhr

@Biker35,

..... auf einem Ponton direkt im Hafen. Dürfen auch wir sonntags länger arbeiten?......Willst du denn? ..... denkst du ihr unterliegt dem Seerecht?

B
Biker35

28.10.2007 um 12:48 Uhr

Unser AG ist der Meinung, dass es möglich sei, während er sonst immer darauf beharrt hat, das dies gesetzlich nicht möglich sei. Ich weiss nicht, ob wir dem Seerecht unterliegen können, wenn wir uns doch nicht aus dem Hafen bewegen und aus eigener Kraft auch gar nicht bewegen können. In letzter Zeit wurden bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt, da ja das frühere Ladenschlussgesetz nicht mehr gilt.

P
pirat

28.10.2007 um 13:04 Uhr

@Biker35, .... bereits die Öffnungszeiten auf 12 Stunden ausgedehnt....

Als Maximalarbeitszeit legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass höchstens 10 Stunden pro Werktag gearbeitet werden darf. Dies ist eine Ausnahmeregelung! Innerhalb von 6 Monaten muss ein Schnitt von 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. Trotz Ladenschlussgesetz! Auch hier meine Frage, BR vorhanden? Such dir aus, ob du sie zum Thema Azubi oder verlängerte Sonntagsarbeitszeit beantwortest... einmal genügt!

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Immie

28.10.2007 um 13:13 Uhr

Er kann auch 24 Stunden öffnen, das hat ja nichts mit den Arbeitszeiten der einzelnen AN zu tun.

B
Biker35

28.10.2007 um 14:30 Uhr

@pirat BR ist vorhanden Die 10 Stunden gelten pro WERKTAG, aber wie ist es mit dem Sonntag??

@Immi Dass der AG unbegrenzt öffnen darf, weiss ich (s. mein Hinweis auf das Ladenschlussgesetz) Meine Frage bezieht sich einfach und allein auf die Sonntagsarbeitszeiten.

I
Immie

28.10.2007 um 14:43 Uhr

@Biker Schau doch mal §10 Arbeitszeitgesetz, da ist Aufgelistet wer Sonntags arbeiten darf.

Die 24 Stunden waren nicht für dich. Hatte Pirat wohl falsch verstanden. Sorry.

B
Biker35

28.10.2007 um 16:25 Uhr

Dass wir sonntags arbeiten dürfen, ist auch klar. Es dreht sich nur um die Länge der Arbeitszeit, und darüber finde ich im Gesetz nichts.

I
Immie

28.10.2007 um 16:53 Uhr

§11 Arbeitszeitgesetz

B
Biker35

28.10.2007 um 16:58 Uhr

Auch hier steht nichts , ob ich mehr als die sonntags normalerweise höchstens 8 Stunden arbeiten darf.

I
Immie

28.10.2007 um 17:15 Uhr

Hallo? §11 Abs2 Arbeitszeitgesetz ...gelten die§ 3-8 entsprechend... ...dürfen die in §3 , §6Abs2 , §7 , §21a Abs4 , bestimmten Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden...

B
Biker35

28.10.2007 um 17:22 Uhr

Hier geht es nur um die WERKTÄGLICHE Arbeitszeit - der Sonntag ist aber KEIN Werktag. Und § 21 trifft für uns nicht zu, da wir nicht im Strtaßentransport tätig sind.

P
pirat

28.10.2007 um 17:23 Uhr

@Biker,

Folgerung.....*gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden *! Oder?..... Oder nicht?...... Oder doch?...... Dafür brauchte es 10 Antworten. Reife Leistung!

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Immie

28.10.2007 um 17:39 Uhr

@Biker35 §11 Abs2 Arbeitszeitgesetz ...für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen... Jetzt setzt bei mir die "Ratlosigkeit" ein:-(

B
Biker35

28.10.2007 um 17:56 Uhr

Sorry, da war ich wohl etwas schwer von Begriff - muss an meinen Zahnschmerzen liegen;-)

Dann frage ich mich, wieso unser AG eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium haben wollte...

K
Kölner

28.10.2007 um 20:02 Uhr

@all Ich mag mich irren, aber gilt in solchen Fällen das Arbeitszeitgesetz überhaupt? Stichwort: § 18 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz...

I
Immie

28.10.2007 um 20:08 Uhr

Kauffahrteischiffe? Tolles Wort:-)

Es ist ein Ponton direkt im Hafen...?

B
Biker35

28.10.2007 um 20:23 Uhr

Ich meine nicht, das wir sowas schönes wie ein Kauffahrteischiff sind. Wir können ja nicht mal selbst fahren, sondern müssten gezogen werden. Das Teil hat schon in Rostock als Supermarkt u. ä. gedient und ist vor einigen Jahren hierher geschleppt worden. Wir schwimmen zwar auf dem Wasser, liegen aber fest und sind ohne Um- und Abbauten auch nicht weg zu kriegen.

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