Verlängerte Anhörungsfrist des BR bei Kündigungen?
Morgen zusammen,
bin gerade beim Suchen, wo ich etwas über die Verlängerte Anhörungsfrist des BR bei Maßnahmen n. §112 BetrVG finde. Und: Vernünftige Auswahlkriterien zu diesem Thema. Wer gibt mir mal einen Tipp! Noch ne kleine Anmerkung: Ich suche nicht umsonst!
Gruß der Randberliner
Community-Antworten (1)
23.10.2008 um 16:32 Uhr
Moin Randberliner, grundsätzlich gilt m.E. das: Das Anhörungsrecht des Betriebsrats nach § 102 BetrVG besteht neben dem Beteiligungsrecht nach § 17 KSchG unverändert fort. Die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG von einer Woche verlängert sich grundsätzlich nicht, kann aber durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern verlängert werden, ohne dass der Betriebsrat bei Massenentlassungen einen Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung gegen den Arbeitgeber hätte (BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85).
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