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Abstimmung über verlängerte Öffnungszeiten

S
SabineBr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, liebe Wissende.

Wir als BR haben eine befristete Zustimmung gegeben, dass wir unser Beschäft bix 22.00 öffnen. Diese Befristung läuft Ende Februar aus. Von dem Großteil der Belegschaft wissen wir bereits, dass sie nicht einverstanden wären mit einer Verlängerung dieser Öffnungszeit. Wir würden gern im Januar eine Betriebsversammlung machen und da eine anonyme Abstimmung machen. Eben die Mitarbeiter befragen, ob sie eine verlängerte Öffnungszeit möchten oder nicht und dann halt mit diesem Ergebnis die Gedpräche mit dem GL führen.

Dürfen wir als BR so eine Abstimmung während einer Betriebsversammung machen? Und was würde passieren, wenn der GL dagegen Einwände hat? Danke schon mal für Eure Antworten. Gruß Sabine

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Community-Antworten (5)

R
ridgeback

06.11.2010 um 10:45 Uhr

@SabineBr, die Öffnungszeiten, bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Der BR ist nur bei der Verteilung der tägl. Arbeitszeit in der Mitbestimmung.

S
SabineBr

06.11.2010 um 10:51 Uhr

okay, dass ist mir schon klar. Es geht mir halt nur darum, die Mitarbeiter zu fragen, wie sie das sehen. Und vorallem, ob wir das in der Betriebsversammlung machen dürfen?

Aber davon ab, wie wird das eigentlich geregelt, wenn der BR den verlängerten Öffnungszeiten nicht zustimmt, der Arbeitgeber das aber trotzdem durchzieht? Bedeutet das etwa, dass die Mitarbeiter dann nicht arbeiten brauchen in der Verlängerung und der Markt dann nur mit Leiharbeitern besetzt werden darf?

Gruß Sabine

R
ridgeback

06.11.2010 um 11:08 Uhr

...nochmal, ihr könnt den verlängerten Öffnugszeiten weder zustimmen noch ablehnen. Er macht es! Man kann die MA befragen, spricht nichts dagegen.

Wenn ihr euch mit dem AG nicht über die Verteilung der Arbeitszeit einigen könnt, da gibt es vieles; Einigungsstelle, Änderungskündigungen........

S
SabineBr

06.11.2010 um 11:14 Uhr

Vielen Dank. Das hilft mir schon viel weiter.

Gruß Sabine

E
Exciter

13.08.2011 um 10:06 Uhr

@ ridgeback

Mit Verlaub, in Bezug auf die Möglichkeit der Zustimmung bei geplanten verlängerten Öffnungszeiten, liest es sich im Folgenden (Link) etwas anders.

http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/zustimmungsverweigerung-bei-der-arbeitszeit.html

Bin am Thema interessiert, da ich vermute das unserer Firma ähnliches bevorsteht.

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