Erstellt am 06.11.2010 um 09:45 Uhr von ridgeback
@SabineBr,
die Öffnungszeiten, bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Der BR ist nur bei der Verteilung der tägl. Arbeitszeit in der Mitbestimmung.
Erstellt am 06.11.2010 um 09:51 Uhr von SabineBr
okay, dass ist mir schon klar. Es geht mir halt nur darum, die Mitarbeiter zu fragen, wie sie das sehen. Und vorallem, ob wir das in der Betriebsversammlung machen dürfen?
Aber davon ab, wie wird das eigentlich geregelt, wenn der BR den verlängerten Öffnungszeiten nicht zustimmt, der Arbeitgeber das aber trotzdem durchzieht? Bedeutet das etwa, dass die Mitarbeiter dann nicht arbeiten brauchen in der Verlängerung und der Markt dann nur mit Leiharbeitern besetzt werden darf?
Gruß Sabine
Erstellt am 06.11.2010 um 10:08 Uhr von ridgeback
...nochmal, ihr könnt den verlängerten Öffnugszeiten weder zustimmen noch ablehnen. Er macht es!
Man kann die MA befragen, spricht nichts dagegen.
Wenn ihr euch mit dem AG nicht über die Verteilung der Arbeitszeit einigen könnt, da gibt es vieles; Einigungsstelle, Änderungskündigungen........
Erstellt am 06.11.2010 um 10:14 Uhr von SabineBr
Vielen Dank. Das hilft mir schon viel weiter.
Gruß Sabine
Erstellt am 13.08.2011 um 08:06 Uhr von Exciter
@ ridgeback
Mit Verlaub, in Bezug auf die Möglichkeit der Zustimmung bei geplanten verlängerten Öffnungszeiten, liest es sich im Folgenden (Link) etwas anders.
http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/zustimmungsverweigerung-bei-der-arbeitszeit.html
Bin am Thema interessiert, da ich vermute das unserer Firma ähnliches bevorsteht.