Welche Kündigungsfrist gilt?//Verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitnehmern
Hallo Zusammen,
In meinem Arbeitsvertrag steht in etwa folgender Abschnitt zur Kündigung:
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Nachfolgend steht dann in etwa der Satz: Verlängerte Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Jetzt ist die Frage: Kann ich mit dem einen Monat Kündigungsfrist rechnen? Diese wird mir ja lt. Arbeitsvertrag zugesprochen und anschließend wieder außer Kraft gesetzt. Gilt hier dann für mich das GÜBNSTIGERE? Gesetzlich ist es ja so, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats kündigen kann - sofern es nicht anders vereinbart worden ist.
Wenn ich mit der Verlängerten Frist rechnen müsste, würde das für mich eine 3-monatige Kündigungsfrist bedeuten, die natürlich ganz klar zu meinem Nachteil ist.
Community-Antworten (4)
14.04.2016 um 17:51 Uhr
Ds ist wohl ein Formulararbeitsvertrag, wo der 2. Satz automatisch drin steht. Allein der Hinweis, dass bei verlängerten Fristen etwas anderes gilt, heißt ja zunächst gar nichts. Die verlängerten Fristen müssten dann auch tatsächlich genannt sein.
14.04.2016 um 18:03 Uhr
Genannt werden diese nicht. Nur das die gesetzlichen Verlängerten Fristen für beide Seiten gelten...
Deiner Antwort zufolge würde nun hier also auch das Transparenzgesetz greifen, richtig? Denn für mich als AN ist es nicht ersichtlich, was ich hier wirklich zu erwarten habe?
14.04.2016 um 20:52 Uhr
Aus meiner Sicht: Es gilt die tatsächlich vereinbarte/gesetzliche Frist von 4 Wo zum Monatsende. Die im § 622 BGB genannte Tabelle enthält ja in so fern keine "verlängerten" Fristen, sondern gestaffelte Fristen nach Betriebszugehörigkeit usw. - sind also die gesetzlichen Fristen. Verlängerte Fristen wären darüber hinaus gehende längere Fristen.
Aber eigentlich ein gutes Thema für Jura-freaks
14.04.2016 um 21:38 Uhr
@ SchönerTag
Schön wäre es, nicht nur zu schreiben was denn in etwa im AV steht, sondern wie der KONKRETE Wortlaut ist.
@ Gironimo
"Es gilt die tatsächlich vereinbarte/gesetzliche Frist von 4 Wo zum Monatsende."
Wie Du auf diesen Trichter kommst, ist mir ein Rätsel.
Lt. § 622 Abs.1 BGB kann ein AN das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
In diesem AV scheint man aber bereits von Anfang an eine verlängerte Kü´frist vereinbart zu haben = einen Monat zum Ende eines Kalendermonats > diese Frist greift im BGB erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 2 Jahre bestanden hat.
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