Hallo Zusammen,

In meinem Arbeitsvertrag steht in etwa folgender Abschnitt zur Kündigung:

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Nachfolgend steht dann in etwa der Satz: Verlängerte Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Jetzt ist die Frage: Kann ich mit dem einen Monat Kündigungsfrist rechnen? Diese wird mir ja lt. Arbeitsvertrag zugesprochen und anschließend wieder außer Kraft gesetzt. Gilt hier dann für mich das GÜBNSTIGERE? Gesetzlich ist es ja so, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats kündigen kann - sofern es nicht anders vereinbart worden ist.

Wenn ich mit der Verlängerten Frist rechnen müsste, würde das für mich eine 3-monatige Kündigungsfrist bedeuten, die natürlich ganz klar zu meinem Nachteil ist.