Ein Kollege hat in einem Bereich als Facharbeiter gearbeitet. Hat dann einen Aufhebungsvertrag gemacht und nochmals eine Lehre in unserem Betrieb in einem anderen Bereich begonnen. Jetzt stehen die Abschlussprüfungen an und für die Eingruppierung im neuen Vertrag stellt sich die Frage, wird die Zeit der Beschäftigung vor der Ausbildung bei der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt oder nicht. Wer hat hier Erfahrungen gemacht.