Betriebszugehörigkeit
Ein Kollege hat in einem Bereich als Facharbeiter gearbeitet. Hat dann einen Aufhebungsvertrag gemacht und nochmals eine Lehre in unserem Betrieb in einem anderen Bereich begonnen. Jetzt stehen die Abschlussprüfungen an und für die Eingruppierung im neuen Vertrag stellt sich die Frage, wird die Zeit der Beschäftigung vor der Ausbildung bei der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt oder nicht. Wer hat hier Erfahrungen gemacht.
Community-Antworten (7)
23.05.2019 um 13:33 Uhr
sehe keinen Grund, wieso man die Zeit nicht anrechnen sollte. Aber wieso sollte die Eingruppierung überhaupt von der Betriebszugehörigkeit abhängen?
23.05.2019 um 14:15 Uhr
weil im TV geregelt ist, dass die einzelnen Stufen von der Betriebszugehörigkeit abhängen. Es stellt sich die Frage ob er bei Stufe 1 beginnt oder auf Grund der gesamten Zeit Facharbeiter und Ausbildung bereits in Stufe 2 oder 3 kommen sollte.
23.05.2019 um 15:25 Uhr
sowas ist dann normalerweise auch im Tarif geregelt wie man nach der Ausbildung anfängt.
Edit sagt ich habe nicht richtig gelesen es geht ja nicht um die Zeit der lehre sondern um die Zeit des Facharbeiters davor...ich bin raus
23.05.2019 um 15:41 Uhr
Das Thema ist ja, dass er vor der Ausbildung schon ein paar Jahre in einem anderen Bereich des Unternehmens gearbeitet hat. Wir sind der Meinung dass diese Zeit zur Betriebszugehörigkeit angerechnet werden muss, der Personalchef sieht das anders und möchte ich in der niedrigsten Stufe ansiedeln.
23.05.2019 um 15:54 Uhr
Also gerade bei "Betriebszugehörigkeit" ist das doch absolut eindeutig. Der Kollege war schon vor der Ausbildung in der Firma, also zählt die Zeit natürlich dazu. Warum die Leute wegen so ein paar Euros immer so abdrehen, werde ich wohl nie verstehen.
25.05.2019 um 01:27 Uhr
mal eine Frage: gab es eine Unterbrechung oder kam nach dem (aufgelösten) Arbeitsverhältnis nahtlos die Ausbildung? Bei einer Unterbrechung käme es drauf an...
27.05.2019 um 09:13 Uhr
Es ging nahtlos über
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