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Überstundenbezahlung GL will nach dem Nasenfaktor MA aussuchen - Welche Möglichkeiten seht ihr noch?

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Abend !!

In unserem Gremium haben wir folgendes Problem !!

Sind genau 482 Ma uns schieben schon seit geraumer Zeit über 12000 Überstunden vor uns her !! Die PA und GL sieht aber keinen anlaß etwas dagen zu unternehmen , weil wir gesagt haben wenn bezahlen dann alle MA oder die die wollen !! Die Pa hätte gerne die MA mit extrem hohen Stundenkonten ausgezahlt !! Haben einen Tarifvertrag der alle Überstunden zum 31.12 gegen null zu fahren hat ! Kein Gespräch bringt etwas !! Aber wir verweisen auf die Gleichstellung wenn bezahlen dann alle oder wenn abfeiern dann alle !! Aber sie wollen nach dem Nasenfaktor MA aussuchen !!

Welche Möglichkeiten seht ihr noch !????

Der Speedy

5.81209

Community-Antworten (9)

D
DonJohnson

24.10.2007 um 20:54 Uhr

Aber Hallo!!! Siehe §3 ArbZG!!! Geht ja gar nicht. Einen TV der was anderes sagt, kenne ich auch nciht. Auch ein HTV ist rechtsunwirksam wenn er gegen das Gesetz verstößt. Auch eine BV darf so etwas nciht regeln! Also, bei Arbeitszeitkonten muß man Plus und Minus Konten einräumen. Darin ist dann auch geregelt, ab wann welche verfallen. Man muß auch überlegen was Mehrarbeit ist - also Überstunden, die müssen vom BR genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitkonten natürlich. Schau mal was im oben genannten § steht bezüglich maimaler täglicher Arbeitszeit und Wochenarbeitszeit. Und noch einmal, das ArbZG ist nciht dazu da um zu sichern, dass die MA viel Geld verdienen, sondern, dass sie sich nicht überarbeiten!!! Ihr stellt euch doch als Gremium wohl nciht über gesetzliche Bestimmungen, oder? Fragt euern AG mal was passiert wenn ein MA der 12 Stunden gearbeitet hat einen Arbeitsunfall hat.... Davon ab, könnt und dürft ihr das nciht tollerieren - von was für einen TV sprichst du eigentlich?

Gruß Don

K
Kölner

24.10.2007 um 21:45 Uhr

@Don Johnson Auch hier wieder: Du hast auf Dinge geantwortet, die nicht gefragt wurden! Achja... Was passiert denn mit einem AN, der "12 Stunden arbeitet und einen Arbeitsunfall hat"?

@Speedy Was steht denn im TV zu den Mehrarbeits-/Überstunden im genauen Wortlaut? Eine BV zum Thema Mehrarbeit und Abgeltung wäre - je nach TV - möglich und in Eurem Sinne vielleicht sogar erzwingbar!

D
DonJohnson

24.10.2007 um 22:24 Uhr

Ach kölner - warum willst du streß mit mir - kann sein dass ich auf Dinge nciht geantwortet habe, dann soll er mich fragen... Er fragte nciht was passiert wenn einer über 12 Stunden arbeitett - also halte den Ball flach bitte - Deine Antwort war ncihts besser - bezüglich dem TV fragte ich schon nach, was das denn für einer wäre, also bitte cool bleiben, bitte - wir wollen doch beide das gleiche -. helfen...

U
uhu

24.10.2007 um 23:26 Uhr

ich habe zwar gerade keinen eigenen Beitrag...aber immer wieder spannend hier...

S
Speedy

25.10.2007 um 02:01 Uhr

Und das größste problem ist noch !! Hatte ich voll vergessen , fast alle Überstunden ca 90 % kommen als nachträge auf unseren Tisch !! Das heißst sie sind schon vor Tagen geleistet worden !! Weiß echt nicht mehr weiter !! Hatten auch vor 3 Jahren ein Kostensenkungs modell wo beschloßen wurde das Mehrarbeit nur noch in Freizeit zu ersetzen ist und nicht durch Geld ! aber wie man an den Stunden sieht geht dort nichts , und neue MA kommen auch nicht in den Betrieb !! Und die Problemkinder über 100 stunden wollen sie jetzt gnädigerweise bezahlen !

Ein Witz oder !?? IGBCE Chemie MTV / Glasindustrie

K
Kölner

25.10.2007 um 09:26 Uhr

@Speedy Bei dem TV lässt sich der Druck auf den AG aber doch erhöhen!

Die Vorgehensweise könnte wie folgt aussehen:

  • AG letztmalig schriftlich bitten, sofort die MBR nach § 87 BetrVG beachten; androhen, dass bei nochmaligem Verstoß § 23 Abs. 3 BetrVG in Angriff genommen wird
  • bei wiederholtem Verstoß einen RA beauftragen, beim ArbG ein entsprechendes Verfahren einzuleiten gleichzeitig:
  • eine BetrVers. einberufen
  • die AN richtig und gut informieren, was der AG bisher alles unternimmt/nicht unternimmt um Mehrarbeit in Eurem Betrieb zu regulieren
  • jeden AN auffordern, den AG (schriftlich) in Verzug zu setzen, was die Mehrarbeitsvergütung/-ausgleich betrifft (evt. einen Vordruck anfertigen!)

Wichtig: Wer hierbei "A" sagt muss auch "B" sagen! Wer droht, muss das auch durchsetzen.

B
Bergmann

25.10.2007 um 09:45 Uhr

Auch auf die Gefahr hin, das ich etwas einbringe, was nicht gefragt worden ist-- z.B. Verfall der Stunden bei Insolvenz des Unternehmens habe ich hier eine nette Seite : www.betriebsrat-aktuell.de/download/BV_Arbeitszeitkonten.pdf

Sind nette Anregungen dabei !! Man kann ja nicht an alles denken !!:-))

S
Speedy

25.10.2007 um 09:48 Uhr

Guten Morgen :-)

Was ich vergessen habe !! Es sind bei den 12000 Stunden auch Zeiten dabei die aus der Bereitschaftsarbeit kommen !! Aber das macht ja keinen Unterschied aus denke ich , aufgrund der Vergütung oder !??

P
pit47

25.10.2007 um 09:57 Uhr

Hallo Speedy, Vorschlag vom Kölner ist gut, der BR kann aber auch noch nach § 92a BetrVG Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung machen (12.000 Arbeitsstunden= 6 MA) und weiter Mehrarbeitsstunden ablehnen.

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