Abmahnung an alle oder nur einzelne (Nasenfaktor)
Kann ein AG gleiches Fehlverhalten bei verschiedenen Mitarbeitern, nur bei einzelnen Mitarbeitern abmahnen, frei nach dem Motto, die Nase passt mir nicht, den möchte ich loswerden? Es gab bei uns Abmahnung für zu frühen Arbeitsbeginn. Eine MA wurde abgemahnt (auch BR-Mitglied) und soll aus dem Betrieb entfernt werden. Eine eigene Kündigung, die ihr nahe gelegt wurde, hat sie natürlich abgelehnt. Früheren Arbeitsbeginn gibt es aber auch von anderen MA, die wurden nicht abgemahnt. Kann der AG nach Nasenfaktor abmahnen? Freue mich auf Eure Antworten.
Community-Antworten (3)
25.02.2018 um 18:51 Uhr
Der AG kann abmahnen oder nicht - wie er will.
Auf diese Weise ein BR Mitglied los zu werden, ist eher undenkbar.
Der BR sollte den Anlass als Anstoß nehmen, mit dem AG über eine konkretere BV-Arbeitszeit zu reden.
25.02.2018 um 23:27 Uhr
Wenn er / sie als Einziges abgemahnt wird, weil er / sie BRM ist, dann wäre das allerdings unzulässig.
26.02.2018 um 08:40 Uhr
Im (Un)Recht ist keiner gleich. Sagt unser Geschäftsführer immer. Nur ob es vor Gericht bestand hat ist was anderes. Sagt unser Gewerkschaftssekretär!
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