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halbe Freistellung

D
dabua
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BR Vollmitglied und will halb freigestellt werden. Wer legt fest, welche Tätigkeiten ich von meinem bisherigen Arbeitspensum noch machen muß oder kann ? Kann ich mir das aussuchen oder legt das der AG fest. Kann ich mir die Zeiten der halben Freistellung aussuchen ?

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

24.11.2011 um 16:05 Uhr

Schau dir § 38 BetrVG an. Wenn der BR diese Entscheidung trifft solltest du vorher wissen worauf du dich einlässt.

K
kunzundhinz

24.11.2011 um 16:51 Uhr

Die Arbeit weißt der AG zu. Hier haben auch BRM keine freie Auswahl!

G
gironimo

24.11.2011 um 17:28 Uhr

naja - ganz so leicht geht es nun auch nicht. Bei den Arbeitsinhalten muss auch das Benachteiligungsverbot beachtet werden (Stichworte: Qualifizierte Arbeiten, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten u.s.w.). Kann ja nicht sein, dass die Kollegen die Briefe schreiben und der BR-Kollege klebt nur noch die Briefmarken drauf.

Ich denke, über die Arbeitsaufteilungen und der zeitlichen Lage der Freistellung (soweit diese planbar ist), sollte eine gemeinsame Einigung erfolgen. Ein rechtzeitiges offenes Gespräch beugt späteren Ärgere vor.

K
Kölner

24.11.2011 um 18:07 Uhr

@dabua Und in Ergänzung zu 'gironimo': Wenn dieser beschriebene Ärger zu erwarten ist, macht eine ganz genaue Beschreibung der Tätigkeit Sinn. Es ist allerdings nicht so, dass das teilfreigestellte BRM ab sofort nur noch die Arbeit macht, wozu er Lust verspürt. Auch ist die zeitliche Lage (für die Freistellung) der AZ des AN mit dem AG abzustimmen.

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