Erstellt am 24.11.2011 um 15:05 Uhr von Lernender
Schau dir § 38 BetrVG an. Wenn der BR diese Entscheidung trifft solltest du vorher wissen worauf du dich einlässt.
Erstellt am 24.11.2011 um 15:51 Uhr von kunzundhinz
Die Arbeit weißt der AG zu. Hier haben auch BRM keine freie Auswahl!
Erstellt am 24.11.2011 um 16:28 Uhr von gironimo
naja - ganz so leicht geht es nun auch nicht. Bei den Arbeitsinhalten muss auch das Benachteiligungsverbot beachtet werden (Stichworte: Qualifizierte Arbeiten, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten u.s.w.). Kann ja nicht sein, dass die Kollegen die Briefe schreiben und der BR-Kollege klebt nur noch die Briefmarken drauf.
Ich denke, über die Arbeitsaufteilungen und der zeitlichen Lage der Freistellung (soweit diese planbar ist), sollte eine gemeinsame Einigung erfolgen. Ein rechtzeitiges offenes Gespräch beugt späteren Ärgere vor.
Erstellt am 24.11.2011 um 17:07 Uhr von Kölner
@dabua
Und in Ergänzung zu 'gironimo':
Wenn dieser beschriebene Ärger zu erwarten ist, macht eine ganz genaue Beschreibung der Tätigkeit Sinn.
Es ist allerdings nicht so, dass das teilfreigestellte BRM ab sofort nur noch die Arbeit macht, wozu er Lust verspürt. Auch ist die zeitliche Lage (für die Freistellung) der AZ des AN mit dem AG abzustimmen.