hallo zusammen,
im bgb 622 steht, das man eine kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende hat oder zum 15. des folgemonats...
freunde behaupten man könne sich das aussuchen wann die kündigung eingeht.hauptsache die 4 wochen frist sind gewahrt

ich bin aber der meinung;
das man sich nicht aussuchen kann wann man kündigt wenn im vertrag steht
"....mit einer kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende"

bitte um auflösung.
wer hat recht?