W.A.F. LogoSeminare

Verständnisfrage zum BGB 622

T
tirpse
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, im bgb 622 steht, das man eine kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende hat oder zum 15. des folgemonats... freunde behaupten man könne sich das aussuchen wann die kündigung eingeht.hauptsache die 4 wochen frist sind gewahrt

ich bin aber der meinung; das man sich nicht aussuchen kann wann man kündigt wenn im vertrag steht "....mit einer kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende"

bitte um auflösung. wer hat recht?

1.20903

Community-Antworten (3)

M
MichaelQ

06.05.2012 um 23:52 Uhr

Wen in deinem AV steht"kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende" und der AG oder du würdest am 07.05. kündigen,wäre deine letzter Arbeitstag der 30.06 das ist nur ein Beispiel.Natürlich spielt dein Betriebszugehörigkeit auch eine rolle.

N
nicoline

07.05.2012 um 09:14 Uhr

tirpse, die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten, wenn im AV oder in einem angewendeten TV nichts zu dem Thema enthalten sein sollte.

Wenn im AV steht "....mit einer kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende" haben AG und AN sich daran zu halten.

MichaelQ Natürlich spielt dein Betriebszugehörigkeit auch eine rolle. Bezogen auf die gesetzlichen Kündigungsfristen spielt die Betriebszugehörigkeit nur eine Rolle, wenn der AG kündigt, der AN kann in der Tat immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats kündigen

G
gironimo

07.05.2012 um 09:57 Uhr

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass zu bestimmten Bedingungen auch tarifvertraglich und arbeitsvertraglich andere Fristen vereinbart werden können. Also gelten dann diese.

Ihre Antwort