Erstellt am 06.05.2012 um 21:52 Uhr von MichaelQ
Wen in deinem AV steht"kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende"
und der AG oder du würdest am 07.05. kündigen,wäre deine letzter Arbeitstag der 30.06
das ist nur ein Beispiel.Natürlich spielt dein Betriebszugehörigkeit auch eine rolle.
Erstellt am 07.05.2012 um 07:14 Uhr von nicoline
tirpse,
die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten, wenn im AV oder in einem angewendeten TV nichts zu dem Thema enthalten sein sollte.
Wenn im AV steht
"....mit einer kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende"
haben AG und AN sich daran zu halten.
MichaelQ
*Natürlich spielt dein Betriebszugehörigkeit auch eine rolle.*
Bezogen auf die gesetzlichen Kündigungsfristen spielt die Betriebszugehörigkeit nur eine Rolle, wenn der AG kündigt, der AN kann in der Tat immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats kündigen
Erstellt am 07.05.2012 um 07:57 Uhr von gironimo
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass zu bestimmten Bedingungen auch tarifvertraglich und arbeitsvertraglich andere Fristen vereinbart werden können. Also gelten dann diese.