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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verhandlung mit AG - Überstundenzuschlag?!

A
abelein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin seid circa 4 Minate Betriebsrat. Ich begleite das Amt des stellv. Vorsitzenden, bin 40 jahr alt & wohne in der Nähe von Frankfurt.

Ich habe eine Frage an Meine Betriebsratskollegen/-innen. In unserer Firma gibt es den BR seid nunmehr 6 Monaten.

Die GL hat nun seid unsererem Amtsantritt schon das 2. Mal Überstunden beantragt. Der AG möchte partout keinen Überstundenzuschlag bezahlen. Ds heisst für die MA, natürlich nur wenn der BR zustimmt, für die nächsten 3 Monate 5 Überstunden pro Woche zu leisten. Mal Abgesehen von den Arbeitsvertraglichen Regelungen.

Hättet Ihr einige Tipps, wie ich den AG dazu bewegen könnte die Überstunden mit 25 & Lohnzuschlag zu vergüten. Wie würdet Ihr in so einer Sache vorgehen. Die MA sind Mittlerweile Überstundenmüde... Meiner Meinung nach wären sie mit einem Zuschlag bereit diese zu leisten.

Wäre über eine Tipps dankbar,

viele Grüße aus FFM,

abelein

6.66506

Community-Antworten (6)

U
uhu

23.10.2007 um 09:36 Uhr

Gilt für euch ein Tarifvertrag? Wenn ja, nachschauen, dort sollte die Vergütung geregelt sein. Wenn euer Unternehmen in Hessen liegt und es zufällig zur Branche "Groß-und Außenhandel/Verlage" gehört, dann gilt der allgemeinverbindliche TV des Landes Hessen (§5). Wenn nicht, forscht mal bei der GEWerkschaft nach, ob ein anderer allgemeinverbindlicher TV besteht. Bei der Ablehnung der beantragten Überstunden könntet ihr auf den über Monate vorhandenen Beschäftigungsbedarf hinweisen. Dafür sollte der AG zusätzliche Arbeitskräfte einstellen.

W
Werner

23.10.2007 um 09:44 Uhr

Hallo abelein Zuschläge für Überstunden sind rechtlich nur dann verpflichtend, wenn sie durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart sind. Ein Zuschlag von 25 % zusätzlich zur Grundvergütung ist für Überstunden jedoch allgemein üblich und so auch Praxis der Arbeitsgerichte.

P
paula

23.10.2007 um 11:14 Uhr

wenn jemand einen berblick über die allgemeinverbindlichen TV sucht:

http://www.bmas.de/coremedia/generator/3188/property=pdf/arbeitsschutz__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege__01__07__2007.pdf

ich würde mir mal überlegen ob hier ggf. auch § 77 Abs. 3 BetrVG einer Regelung entgegensteht

E
ego112

23.10.2007 um 11:36 Uhr

@abelein, ich würde erst einmal mit den Kollegen reden, um festzustellen was es mit der "Übermüdung" auf sich hat. Ihr seit auch verpflichtet die Kollegen vor solchen Dingen zu schützen. Wir handhaben es so: Die Zahlung ist aufgrund eines TV geregelt, dieses müssen wir unserem AG leider auch immer mitteilen und verweigern nach Rücksprache mit den Kollegen( ob die Zuschläge gezahlt wurden) die Überstunden. Grund: Nichteinhaltung des TV.

U
uhu

23.10.2007 um 13:58 Uhr

@paula danke für den link; der ist prima

A
abelein

25.10.2007 um 19:39 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Zuschriften. Der Ag hat sich nicht dazu bereiterklärt die Überstunden mit Zuschlag zu bezahlen. Der BR hat den Überstunden dennoch zugestimmt. Was im nachhinnein meiner Meinung anch ein Fehler war! Der BR machte einen Aushang mit dem Beschluss an unserem Infobrett. Der AG hält es noch nicht mal für Nötig die MA über die Überstunden zu unterrichten. Er meinte nur, es reicht doch wenn der BR dies tut. Heute Mittag habe ich unseren Aushang wieder abgehängt. Bin am überlegen ob wir nicht ne Rundmail machen, in der wir auf den besagten Bescvhluss hinweisen & in dem Zusammenhang die MA über das Arbeitszeitgesetz aufklären, denn viele der MA denken sie müssen Überstunden machen...

Danke nochmal, abelein

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