Der Arbeitgeber will unsere Teilnahme (2 Betriebsräte) als Zuhörer an einer Verhandlung beim Arb-G. nicht als BR-Tätigkeit anerkennen. In der Sache geht es um neue Tarife der Christlichen Gewrkschaft im DGB. Wir haben mit 8 Leuten Klage gegen diese Tarife erhoben. Einer der Kollegen hat gekündigt und es kam zur Verhandlung. Ich meine das Erkenntnisse aus Verlauf und Ergebnis dieser Verhandlung für die noch im Arbeitsverhältnis stehenden anderen 7 Kollegen wichtig sind und deshalb unsere Teilnahme an der Verhandlung unbedingt zur BR-Arbeit gehören. Wir berufen uns auf § 37 Abs.:9 BetrVG.