Erstellt am 22.10.2007 um 21:16 Uhr von Immie
@martina
Nur im BR Büro wohl eher nicht.
Besteht ein generelles Rauchverbot im Betrieb,schon.
Erstellt am 22.10.2007 um 21:34 Uhr von martina
es gibt schon ein Rauchverbot und damit verbunden speziell ausgewiesene Raucherecken/-räume, zu denen aber das BR-Büro nicht gehört.
Wie siehts dann aus, können wir uns da nicht auf das Hausrecht des BR im BR-Büro beziehen?
Sprich Vorgänge im BR-Büro gehen den AG insofern doch nichts an!
Erstellt am 22.10.2007 um 21:49 Uhr von Mona-Lisa
@Martina,
ich hätte ehrlich gesagt ein Problem, wenn wir im BR-Büro rauchen würden...... Hausrecht hin oder her......
Hand auf's Herz, fändest du das in Ordnung?
Denn unsere Kollegen sind gezwungen, in die Raucherecken/Raucherräume zu gehen.
Erstellt am 22.10.2007 um 21:55 Uhr von martina
deine moralischen Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen.
Aber wie ist die rechtliche Situation hierzu?
Erstellt am 23.10.2007 um 08:46 Uhr von Benno_BRB
Die rechtliche Situation sieht so aus, dass der AG den Nichtraucherschutz durchsetzen muss.
Wenn ein allgemeines Rauchverbot gilt, dann gilt dieses auch im BR-Büro.
Diese Räume gehören immer noch dem AG und somit hat er diesbezüglich das Direktions- oder auch "Hausrecht". Auch wenn er nichts zu melden hat, was betriebsratsspezifische Dinge angeht. Rauchen ist nun mal nicht betriebsratspezifisch uns domit gilt für Euch das Selbe wie für alle anderen Raucher.
Sind denn bei Euch denn etwa alle BRM' Raucher?
Ich hoffe doch nicht. Und wenn doch, dann ... Na ja dann..........................................!
:-)
Erstellt am 23.10.2007 um 12:51 Uhr von martina
nicht alle, aber die deutliche Mehrheit schon.
Danke für die klare Info!
Erstellt am 23.10.2007 um 16:21 Uhr von Benno_BRB
Martina: Nichtraucherschutz ist auch Minderheitenschutz.
Und mal unter uns: Raucher nehmen in den seltensten Fällen Rücksicht auf die Nichtraucher - Leider!
8-]