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AG fordert bei BR Überstunden/ Samstagsarbeit - müssen Mitarbeiter arbeiten?

J
jenny01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen (17.10.2007 ) schonmal einen Beitrag zu Überstunden & Samstagsarbeit gepostet. Da ich von den Antworten der Mitglieder des Forums & der unseres Gewerkschaftssekreär etwas verwirrt bin, möchte ich auf diesen Beitrag verweisen.

Hier der Link: http://br-forum.waf-server.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=17281&qpage=&apage=99999999&nav=&theme=

Es wäre toll, wenn sich einige von Euch diesen Beitrag anschauen würden. Vielleicht hat der der/die ein oder Andere noch einige Tipps auf Lager. Denn am Montag in unserer Stitzung müssen wir (das Gremium) über einen neuen Überstundenantrag des AG beraten.

Für mich wäre wichtig zu wissen, ob die MA die Überstunden bzw. Samstagsarbeit leisten müssen, wenn der BR diesem Antrag zustimmt? Ich kann mir vorstellen, dass einige MA auf den BR zukommen & diese Frage stellen!

Schönen Sonntag noch, jenny01

6.23302

Community-Antworten (2)

I
Immie

21.10.2007 um 17:02 Uhr

@jenny01 Fitting 20.Aufl. §87 Rn138

Der Ag kann von den AN die Leistung von Überstunden nur verlangen, wenn er dazu aufgrund einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach dem TV oder nach Treu und Glauben (Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis) berechtigt ist. Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen hat der BR ein MBR zur Frage, ob und in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind und welche AN diese Überstunden leisten sollen.

Wenn der BR zustimmt, würde ich sagen sie müssen. Ausser der ein oder andere AN hat wirklich gute Gründe. Und "wirklich gut" ist relativ.

C
carrie

21.10.2007 um 20:29 Uhr

Hallo Bei uns ist es z.B. so, dass in der BV eine Freiwilligkeitsklausel enthalten ist wonach die Kollegen trotz Zustimmung des BR, die Überstunden ablehnen können bzw. nicht verpflichtet sind welche zu leisten.

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