Abfindungshöhe ????
Hallo an alle,
wir sind eine kleine Niederlassung eines großen Unternehmens. Es wurde uns angekündigt einen Teil dieser Niederlassung aus betrieblichen Gründen zu schließen. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Erst wurden dem Betriebsrat als mögliche Abfindung 0,8 vom Monateinkommen angeboten und dann ist man runtergegegangen auf 0,5. Dies wurde dann auch schriftlich angeboten. Dazu muss gesagt werden, dass es dem Unternehmen glänzend geht und in allen Bereichen sehr schwarze Zahlen geschrieben werden. Der Arbeitgeber zeigt sich hart in der Verhandlung und beharrt auf seinem Angebot (man versteckt sich hinter "ist Konzernvorgabe"....). Ich denke, dass wir von unserer Seite auch hart bleiben sollten, bin aber etwas unsicher, weil man eben nicht ständig in solchen Situationen ist..... Könnt ihr mir über eure Erfahrungen berichten? Danke. Jasmin
Community-Antworten (8)
19.10.2007 um 14:12 Uhr
HAllo Jasmin, hier greift §111 BetrVG! Holt Euch Fachanwaltlichen Beistand! Das ist ein schwieriges Thema! Schönes WE und viel Erfolg.
19.10.2007 um 14:16 Uhr
@Werner Haben wir gemacht. Der Anwalt sitzt auch mit in der Verhandlung. Es macht mich nur sehr wütend, wenn schwarze Zahlen auf Kosten der arbeitsloser ehemaliger Arbeitnehmer noch schwärzer sind.... Gruß und Danke Jasmin
19.10.2007 um 14:29 Uhr
@jasmin In den Verhandlungen darf man ruhig hart bleiben als BR.
Dennoch...mit den "schwarzen Zahlen" ist das nicht so einfach, wie sich das mitunter auf dem ersten Blick darstellt. Wirtschaftliches Handeln bestimmt sich halt oft auch danach...
- wie "schwarz" die Zahlen sind, die man gerne erwirtschaftet hätte (Stichwort ROI, Deckungsbeitrag etc.)
- wie die Entwicklung der Kosten im Gesamtunternehmen aussehen
- ob es sich vielleicht um eine strategische Entscheidung des UN handelt
- "make or buy" könnte ein Entscheidungsgrund sein
- ...
19.10.2007 um 15:18 Uhr
@Kölner
Es ist auch so, dass wir es schwarz auf weiß haben, wie sich der Umsatz und die Gewinne des Unternehmen entwickelt haben. Nach oben im zweistelligen %Bereich. Wenn man wirklich wollte, könnte man uns auch behalten, da gerade der Bereich den wir mit abdecken, brummt wie verrückt. Man hat uns im Hauptsitz des Unternehmens Jobs angeboten, da muss nämlich aufgestockt werden, weil es einfach nicht zu schaffen ist. Allerdings auch nicht unbedingt wirklich passende Stellen. Ob das eine Alternative sein könnte, entscheidet jeder für sich (ca. 600 km entfernt).
Sorry, da klingt gewiss jede Menge Emotionalität mit durch. Aber ich bin auch betroffen und alleinerziehend..... Es stinkt mich an, wie diese ganze Sache läuft. Und irgendwo werden sich dann die Hände gerieben über die tolle Rendite.
Gruß Jasmin
19.10.2007 um 15:31 Uhr
Hallo Jasmin,
ich verstehe eure Besorgnis. Aber ihr müsst da durch. Ich kann euch den Rat geben in den Verhandlungen hart zubleiben und für die betroffenen Kollegen/innen so viel wie möglich raus zu holen. Auf deine Frage "Abfindungshöhe" das ganze ist unter § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) geregelt.
Gruss Aliosman
19.10.2007 um 16:11 Uhr
@Jasmin Eben! Auch ein zweistelliger %-Betrag kann durchaus zu wenig sein. In Eurem Fall scheint es fast so.
@Aliosman Mit § 1a KSchG ist Jasmin aber nicht geholfen. Sie verhandeln schon über 0,8 Monatsgehälter.
20.10.2007 um 00:26 Uhr
Was für ein Tag.... Der Interessenausgleich und der Sozialplan wurden nun doch noch unterschrieben. Dabei rausgekommen ist letzendlich unfähr das, was sich der BR vorgenommen hatte, allerdings auf ganz anderem Weg. Der Arbeitgeber hat auf 0,5 bestanden und sich "nur" noch auf 0,55 bringen lassen. In anderen Dingen, wie Zuschläge für Kinder, Weihnachtsgeld etc. zeigte er sich kooperativer und so konnte letztendlich die Differenz zu 0,8 kompensiert werden. Ausserdem gibt es eine sogenannte Sprinter-Prämie. Wer innerhalb seiner Kündigungsfrist ausscheidet, bekommt das restliche Gehalt noch oben rauf. Die 0,5 waren offensichtlich Gesetz, auch als Zeichen für eventuell anstehende Verhandlungen dieser Art. Nur das uns schon 0,8 angeboten wurden von unserem GF, der im Konzern demzufolge nichts zu sagen hat. Spricht doch für die Kommunikation innerhalb der Firma...
Ich danke euch für die Beiträge. Und auf jeden Fall ist dieses Forum unter meinen Favoriten gesichert.
Gruß und gute Nacht Jasmin
20.10.2007 um 10:13 Uhr
Bei einer Betriebsschließung oder Teilbetriebsschließung sollte der BR über eine zu verteilendes Geldvolumen verhandeln, welches dann entsprechend festgelegter Kriterien den Betroffenen zugeordnet wird. Ein akuelleres BAG Urteil spricht von bis zu einer Jahresbruttolohnsumme des Betriebes. Das Ergebnis Eurer Verhandlungen ist kein Grund zum Jubeln.
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