Hallo Ihr Lieben

Ich bin nun seit 5 Jahren in Betrieb im öffentlichen Dienst tätig. Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzender und im Wirtschaftsausschuss ehrenamtlich tätig. Das Verhältnis gegenüber meinem Arbeitgeber ist sehr kompliziert geworden. Ein normales Arbeiten ist nicht mehr möglich. Ich spiele mit dem Gedanken mich in Form eines Aufhebungsvertrags abfinden zu lassen, natürlich in Anleitung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht.
Bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro würde ich ca. 5000 Euro Abfindung bekommen. Das ist aus meiner Sicht viel zu wenig. Immerhin verliere ich einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Müßte die Tatsache das ich Kündigungsschutz habe und die beiden ehrenamtlichen Ämter ausführe die Abfindungshöhe nicht beeinflussen?

Wer hat Tips und weiß zu diesem Thema etwas.

Grüße
Markus