Erstellt am 15.08.2011 um 15:17 Uhr von rtjum
Hallo
Eur 5000 ist wohl ok, man sagt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ca. 0,5 Monatsgehalt als Abfindung. Die Ehrenämter haben da keinen Einfluß drauf und auch Dein besonderer Kündigungsschutz nicht. Aber was macht das Arbeiten denn fast unmöglich?
Erstellt am 15.08.2011 um 15:20 Uhr von Kurzarbeiter
... Müßte die Tatsache das ich Kündigungsschutz habe und die beiden ehrenamtlichen Ämter ausführe die Abfindungshöhe nicht beeinflussen?
Wer hat Tips und weiß zu diesem Thema etwas.
JA!! Habe ich, schade das es solche Mandatsträger geben, welch rechtswidrig aus ihrem Mandat Kapital schlagen möchten!
Es wäre strafbar einem mandatsträger wegen des Mandates besser zu stellen!
Das Mandat ist ein EHRENAMT, schade, dass es hier einer erlangt hat der das Thema "Ehrenamt" offenbar nicht so versteht wie des der Gesetgeber meint. Also, Du wirst bezahlt für Deine arbeitsvertragliche Arbeit! Auch bei Abfindungen darf der AG dich nicht besser stellen.
Hoffen wir für die Koll., also die Wähler, dass dann jemand ins Mandat kommt der es auch verdient hat.
Erstellt am 15.08.2011 um 15:39 Uhr von Schnubbe
Also unabhängig ob wie man die Sache selber sieht.
In unserem Betrieb gab es ein BR-Mitglied, welches der AG gerne kündigen würde, aber aufgrund des besonderen Kündigungsschutzgesetztes kaum Möglichkeiten hatte.
Ich war bei einem Gespräch zwischen BR-Mitglied, AG und Rechtsanwälten (beider Seiten) dabei und dort wurden die "Restjahre", die der BR-Kollege noch im BR gewesen wäre inkl. nachwirkender Kündigungschutz, bei der Abfindung berücksichtigt.
Wenn der AG dich auch loswerden will....Jeder hat seinen Preis, kann ich nur sagen.
Erstellt am 15.08.2011 um 15:54 Uhr von ganther
so etwas ist Verhandlungssache. Es kommt halt drauf an, was beiden Seiten eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses wert ist. So wie ich das verstehe hast Du den ersten Schritt Richtung Aufhebungsvertrag gemacht. Daraus schließt wohl dein AG dass Du eh gehen willst. Warum sollte er Dir hier viel bieten? Was ist denn die Einschätzung Deines Anwalts?
Erstellt am 15.08.2011 um 18:31 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn@ markusnarkus von sich aus gehen will, warum soll dann der AG überhaupt was zahlen. Wenn er gehen will soll er gehen. Aber ohne Abfindung.
Erstellt am 15.08.2011 um 18:41 Uhr von Ernsterwin
Lassen wir die moralischen Bewertungen beiseite, bleibt eine Abfindung immer eine Verhandlungssache. Die Höhe der Regelabfindung laut KSchG ist in dem Sinne auch nur Orientierung, nicht verbindlich. in der Praxis ist die Spannbreite sehr groß (siehe z.B. http://www.abfindunginfo.de/berechnung.htm).
Ob der Arbeitgeber sich verpflichtet fühlt, das freiwillige Ausscheiden zu honorieren, ist sehr zu bezweifeln. Denn dem Wesen nach ist die Abfindung ja eine Entschädigung für entgehende Einnahmen aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Hier will aber der Arbeitnehmer kündigen. Wofür sollte da eine Entschädigung des Arbeitgebers fällig werden?
Erstellt am 15.08.2011 um 20:26 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Und...wann wäre bei Dir die Schmerzgrenze erreicht?
@markusmarkus
Ein paar Annahmen:
- 5 Jahre bereits im Öff. Dienst
- AG will Dich eigentlich loswerden
Ich würde dann wie folgt rechnen:
Pro Jahr Beschäftigungszeit = 1 Monatsgehalt VB
(5 Jahre Beschäftigungszeit*2.000)+(noch 4 Jahre Beschäftigunggaranti wegen BR-Mandat und nachlaufendem Kündigungsschutz*2.000) = 18.000 Euro
...und ich würde hoffen, dass der AG der AfA keinerlei Hinweis gibt, dass man eigentlich BRM war...
Erstellt am 15.08.2011 um 22:28 Uhr von Kurzarbeiter
Kölner,
den meisten BR ist es wohl bekannt, was ja auch das BAG schon einmal ganz klar festgestellt hat, man muss als BRM es hinnehmen, dass der Umgang des AG mit dem BR/BRM auch mal "härter" wird. Dafür gibt es ja die Schutzfunktionen des BetrVG.
Wer dass dann nicht mehr kann oder will, braucht ja nicht mehr anzutreten oder kann das Mandat niederlegen. Momente wo man am liebsten alles hinwerfen möchte kennen wir wohl auch alle.
Das alles sind aber keine Gründe sich am Mandat zu bereichern, was ja auch ganz klar rechtswidrig ist was auch gut so ist.
Es gibt nicht um sonst den § 78 BetrVG. Das Ganze dann ja auch unter dem Aspekt, dass der AG die Euros welche er hier ggf. ausgibt bei den Koll. welche man als BR zu vertreten hat wiederum einspart. Denn auch AG können €€€ nur einmal ausgeben.
Solche BRM welche hier sich die unerlaubten Vorteile sichern wollen, sichern, sind dann die gleichen welche in schlechten Zeiten sich dann hinter dem Mandat "in Sicherheit bringen."
Erstellt am 15.08.2011 um 22:38 Uhr von Kölner
@kurzarbeiter
Das, was Du schreibst ist reine Prosa und gehört eher in die gewerkschaftliche Ehrenamtsfibel anno 1969!
Wenn der AG sich eines BRM entledigen will, muss der Schmerzzustand halt erhöht werden - realistisch. Und da hat § 78 BetrVG keine Funktion, sondern nur § 15 Abs. 1 KSchG.
Erstellt am 15.08.2011 um 23:08 Uhr von Kurzarbeiter
Kölner,
ich stimme Dir zu, ...Wenn der AG sich eines BRM entledigen will, muss der Schmerzzustand halt erhöht werden - dann haben wir u.a § 15 Abs. 1 KSchG. und § 119 BetrVG
Aber nicht wenn ein BRM keine Lust mehr hat, dann greift selbstverständlich § 78 BetrVG, denn dann geht die Aktivität vom BRM aus. Das ist der sehr große Unterschied.
Warum gibt es hier BRM welche Dinge wenn diese in der Wirtschaft oder Politik gegeben sind zu Recht angegriffen und verurteilt werden, aber für sich selbst in Anspruch nehmen dann OK ist??!!??
Erstellt am 16.08.2011 um 14:53 Uhr von Datenschützer
@ Kölner
Hallo, kann hier Kölner nur beipflichten! Der Kündigungsschutz etc. muß realistisch bei einer Trennung mit eingerechnet werden!
Jeder Anwalt würde so verhandeln...
Erstellt am 16.08.2011 um 15:49 Uhr von docpille
@Kurzarbeiter
sag mal wo bist denn du BR.trägst du zufällig schwarzes gewand mit weissem Kragen?
du schreibst eigentlich nur mist................
Erstellt am 16.08.2011 um 16:22 Uhr von Kölner
@docpille
Zalando! Die Schreien halt immer... ;-)
Erstellt am 16.08.2011 um 17:40 Uhr von Lottelein
@Kölner
Knapp vorbei. Die sind immer nackt. Nimm die nächste Welle, vielleicht trägt die besser.