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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung Abfindungshöhe im Sozialplan - wer kann dazu Infos geben?

M
MucBÄR
Jan 2018 bearbeitet

Wir verhandeln aktuell in München in einer Bank einen Sozialplan. Streitpunkt sind momentan die Faktoren, nach denen sich die Abfindungshöhe berechnet. Beispiel: Ein 40ig-jährige/r soll demnach pro Jahr Betriebszugehörigkeit 0,625 Bruttomonatsgehälter als Abfindung erhalten. Uns erscheint das zu wenig, besonders weil wir eine Tochterfirma innerhalb eines Konzerns sind und unsere Konzernmutter in Ihrem Sozialplan für den 40ig-jährigen 1,2 als Faktor bereit hält.

Interessieren würde uns, wie hoch die Faktoren in anderen Sozialplänen , am besten auch bei Banken, sind?

Kann jemand Infos geben?

Danke vorab und viele Grüsse aus München.

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Community-Antworten (2)

B
BMW

08.11.2005 um 20:57 Uhr

Hallo MucBÄR Alles ist verhandlungssache ! Als Faustregel 1/2 Gehalt pro Jahr ! Wenn Ihr in der Gewerkschaft seid dann könnt ihr doch einen Berater von der Gewerkschaft hinzu ziehen oder einen Anwalt. Gruß BMW

W
wmm

14.09.2006 um 00:02 Uhr

bei uns gibt es eine formel:

anzahl jahre betriebszugehörigkeit x letztes brutto (inkl. anteilig 1/12 bonus) x faktor

der faktor geht von 0,5 bis 1,5 nach altersstufen

gruß wmm

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